Die Meinungsfreiheit ist das in einer Demokratie gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Leider ist es nicht immer Garantiert, es wirklich zu tun. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in einer Verfassung als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre; das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Auch bei Sachlichen Diskussionen und Argumentationen ist die Zensur in gewissen Medien leider immer noch an der Tagesordnung. Egal ob war oder nicht war, sofern es keine Beleidigungen einzelner Personen Z.B. „Herr Müller ist ein Schweinehund“ sind, sollte jede art von Äusserungen zugelassen sein. Egal ob Religions Zugehörigkeit oder endliches. Ich übe diese recht jeden Tag aus und halte auch andere Personen an das gleiche zu tun. Ich Decke nicht mein Mund zu beim diskutieren.
Bundesrat verzichtet auf neue Strafnorm gegen rassistische Symbole BERN - Der Bundesrat verzichtet auf eine neue Strafnorm gegen rassistische Symbole. Das hat er entschieden, weil eine solche Bestimmung nach seiner Auffassung nur schwer anwendbar wäre. Es sei nicht möglich, rassistische Symbole klar zu definieren. Nach geltendem Recht ist der Gebrauch von Symbolen wie Hitlergruss oder Hakenkreuzen untersagt, wenn mit ihnen öffentlich für eine rassistische Ideologie geworben wird. Neu wäre das Verwenden von rassistischen Symbolen - auch in abgewandelter Form - in der Öffentlichkeit in jedem Fall strafbar geworden. Gebüsst werden sollte auch, wer solche Symbole herstellt, in die Schweiz einführt, durch das Land transportiert oder ausführt. In der Vernehmlassung sprach sich zwar eine Mehrheit grundsätzlich für diese Verschärfungen aus. Gleichzeitig wurden jedoch gewichtige Bedenken laut, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schrieb. Die Begriffe "rassistische Symbole" und "Abwandlungen davon" machten es schwierig, die neue Strafnorm umzusetzen, hiess es. Es gebe bekannte und weniger bekannte Symbole, aber auch unbekannte sowie neue und zum Verwechseln ähnliche. Aus Sicht des Bundesrates ist eine klare Definition nicht möglich. Es gehe um die Meinungsäusserungsfreiheit, und gerade deshalb müsste die Strafnorm so bestimmt wie möglich gefasst sein. ........................................................................................... Die Angst, die Paranoia und die Phobien vor Thor Steinar und den Symbolen!!! Es ist absolut krank und Idiotisch, schon als Träger von Thor Steinar als Nationalsozialist angesehen zu werden. Die Antiva sind total Paranoid. Nur weil jemand einen Apfel isst, ist er noch lange kein Vegetarier. Doch auch mit allen Aktionen der Linken Fanatiker, je mehr sie aufbegehren gegen alles was sie vermeintlich als Rechts deklarieren, je bekannter werden alle Geschichtlichen Ereignisse neue Anhänger finden. Eine Überzeugung und Ideologie kann man nicht wegdemonstrieren. Verbotenes oder gesellschaftlich nicht Opportunes, reizt noch mehr, leider sind die meisten nur Modische Mitläufer, doch ein harter Kern bleibt bestehen. In kleine Schritten geht es voran und die Geschichte wir unaufhaltsam in die Gesellschaft einfliessen und neuen Nährboden finden. Bruderschaft 1291
Federal criminal law provisions against new renounces racist symbols BERN - The Federal Council has decided on a new criminal law provisions against racist symbols. He has decided, because such a provision would, in his view, difficult to apply. It was not possible to define clearly racist symbols. Under current law, the use of symbols such as swastikas or Nazi salute is prohibited if it is publicly advertised with them for a racist ideology. New would be the use of racist symbols - even in modified form - in public in any case become a criminal offense. Should also be fined, who makes such symbols, Switzerland imports, or exports transported through the country. In the consultation spoke Although a majority of principle for this tightening. At the same time, however, were important concerns, such as the Federal Justice and Police (FOM) wrote. Made the terms "racist symbol" and "variations thereof," it is difficult to implement the new criminal provision, it said. There were well-known and lesser-known symbols, but also unknown and new and confusingly similar. From the perspective of the Federal Council has a clear definition is not possible. At issue is the freedom of expression, and its very reason the criminal standard should be as specific as taken.
Behörden haben allerdings immer noch das Problem, dass Inhalte über ausländische Provider anonym in Netz gestellt werden. Nach deutschem Recht liegt auch dann eine Straftat vor, wenn man Illegale Inhalte vom Ausland aus verbreitet. Kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, können deutsche Behörden zunächst kein Strafverfahren einleiten. Es besteht allerdings die Möglichkeit, bei den zuständigen Strafverfolgern im Ausland um Hilfe zu bitten. Eine Ermittlung der Täter und Verfolgung der Tat über ausländische Behörden scheitern jedoch häufig daran, dass die rechtsextremen Delikte in vielen Staaten nicht strafbar sind und ausländische Behörden deshalb keine Hilfe leisten. Zum Beispiel in den USA: Dort wird das Recht auf freie Meinungsäusserung besonders weit ausgelegt. Lediglich die konkrete Androhung von Gewalt gegen Personen oder Gruppen ist verboten. Das Zeigen von nationalistischen Symbolen oder die Hetze gegen Minderheiten ohne konkrete Gewaltandrohung ist dagegen erlaubt.