Die Gemeinden sind nach dem Entscheid des Kantons Aargau unter Druck geraten. 1472 Asylsuchende wurden dem Kanton Aargau vom Bund zugewiesen, doch niemand will sie aufnehmen. Das Problem kann wohl nur mit einer Aufnahmepflicht gelöst werden.Quelle

Sie feiern, sie tanzen und fahren hupend mit einem Traktorkorso durch das Dorf. Die Bettwiler freuen sich über das für das 560-Seelen-Dorf positive Gutachten des Kantons Aargau und haben damit vorerst erfolgreich gegen eine Asylunterkunft gekämpft. Das Problem einer Unterbringung der zahlreichen Asylsuchenden ist damit aber nicht gelöst – im Gegenteil. Der Druck ist dadurch auf alle 219 Aargauer Gemeinden umso mehr gestiegen: «Die Asylbewerber kommen nach wie vor in den Kanton Aargau. Es werden uns pro Monat bis zu 180 Personen zugewiesen. Und sie brauchen alle ein Dach über dem Kopf», sagt Regierungsrätin Susanne Hochuli. Dem Aargau wurde im letzten Jahr 1472 Asylsuchende zugewiesen. Der Kanton Aargau hat nach dem Bescheid des Rechtsdienstes über das Gutachten umgehend mit der Vereinigung der Aargauer Gemeindeammänner eine paritätische Kommission einberufen, die sich nun schnellstmöglich um eine kurzfristige wie auch langfristige Lösung kümmert. Der «Fall Bettwil» dürfte gewisse kantonale Konsequenzen haben: Der Regierungsrat will das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) so anpassen, dass es den Gemeinden zukünftig nicht mehr möglich ist, eine Ersatzabgabe zu leisten, wenn sie keine Asylsuchenden aufnehmen wollen. «Das muss man so prüfen und anpassen, dass alle Gemeinden ihrer Pflicht nachkommen werden», bestätigt Hochuli. Auch für Renate Gautschy, die Präsidentin der Vereinigung und Gemeindeammann von Gontenschwil, ist klar: «Das Problem ist wohl nur so lösbar, dass man das Gesetz anpasst. Dennoch ist unser Ziel, die Gemeinden nicht dazu verpflichten zu müssen. Um dies aber zu erreichen, braucht es eine gewisse Solidarität der Gemeinden», sagt sie. Der Bund hält nach wie vor an Bettwil und den zentralen Bundesunterkünften fest. «Der Vorteil dieser Unterkünfte ist, dass man einen schnelleren Entscheid zur Rückführung der Asylsuchenden herbeiführen kann», sagt Michael Glauser, Sprecher des Bundesamts für Migration.
Gemeinden dürfen nicht verpflichtet werden Asylanten aufzunehmen. Wir alle sind Bettwiler! Leider sind es so viele die ein Dach benötigen (leider) das ein anderer Kanton nun in den Sauren Apfel beissen muss.





