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Puistola ist der inoffizielle Sprecher der Nacktwanderer. Gegenüber 20 Minuten Online sagt er, was das Urteil für die Szene bedeutet.Quelle

Das Bundesgericht hat mit diesem Entscheid die Beschwerde eines 47-jährigen Mannes abgeschmettert, der im Oktober 2009 im Gebiet Nieschberg bei Herisau AR nackt unterwegs war und in der Folge verzeigt wurde. Der Ostschweizer wird die Busse von 100 Franken nun begleichen müssen. Welche Folgen der Urteilsspruch für seine nackten Wanderkollegen hat, «ist unklar», sagt sein Anwalt Daniel Kettiger. Die Richter hätten mit ihrem Entscheid nur klargestellt, dass die Kantone die Strafnormen für Sitte und Anstand festlegen. Geht es nach dem Experten für Staatsrecht und Zuständigkeitsfragen zwischen Bund und Kantonen, müssten sich nun in allen Kantonen die Gerichte mit dem Nacktwandern beschäftigen und Präzedenzfälle schaffen. «Was im Appenzell unanständig ist, kann Bern halb so schlimm finden», sagt Kettiger. In der Folge müssten die Gerichte in den einzelnen Kantonen festlegen, ob Nacktwandern stört oder nicht. «Das Resultat des Entscheides ist demzufolge die Rückkehr zum Sittenstrafrecht des Mittelalters», sagt Kettiger. Damals habe jede Stadt und jeder Kanton selbst festlegen können, was anständiges Benehmen sei und welche moralischen Werte gelten. Kettiger ist deshalb auch unzufrieden mit der Argumentation des Bundesgerichts. «Es herrscht totale Rechtsunsicherheit auch über das Nacktwandern hinaus.» Wenn Sitte und Anstand über Strafe entscheiden, könnte man aus seiner Sicht auch jemanden Anzeigen, der am Sonntag «schlecht angezogen» oder «unpassend» herumläuft. Er sieht in der Offenheit der Strafnorm auch einen möglichen Punkt, um den Fall nach Strassburg weiterzuziehen. «Wenn selbst einige der Bundesrichter die Strafnorm ‹unanständiges Benehmen› als zu unbestimmt betrachten, muss ich mir als Anwalt einen Weiterzug ernsthaft überlegen.» Bevor er sich aber gemeinsam mit seinem Mandanten entscheidet, will er die schriftliche Urteilsbegründung studieren.

Absolut richtig Nacktwandern ist sittenwidrig und soll auch Verboten bleiben, nicht nur regional sondern Nationale.  Nacktwandern ist so abartig und Sittenwidrig wie Homosexualität. Gehört auch verboten. Zumal bei uns diskutiert wird, bald die Adoption von Kindern für schwule zuzulassen. Unsere Gesellschaft verkommt zunehmest. Quelle    

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Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche greifen? Die Schweizer schon. Denn hier müssen Nacktwanderer ab sofort empfindliche Strafen zahlen. Quelle

 Der Schweizer Kanton Appenzell-Innerrhoden wird FKK-Wanderer künftig mit Geldbußen in Höhe von 200 Franken (rund 133 Euro) bestrafen. Das sieht ein neues Strafgesetz vor, das am Sonntag vom Parlament verabschiedet wurde. Bergsportler im damskostüm hatten im vergangenen Herbst am Alpstein für Empörung bei bekleideten Alpinisten gesorgt. Eine Gruppe hatte die Bergregion als ideales Paradies zum Nacktwandern auserkoren und dies im Internet öffentlich gemacht. Das neue Gesetz untersagt außerdem Sitte und Anstand verletzendes Verhalten, Urinieren in der Öffentlichkeit, Lärm, groben Unfug und das Wegwerfen von Abfällen. Einen splitterfasernackten Wanderer hatte die Kantonspolizei in der vergangenen Saison erwischt. Die Ordnungshüter konnten ihm jedoch keine Geldbuße aufbrummen, weil es dafür kein Gesetz gab.

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Litauisches Gericht verbietet Schwulen-Umzug

Ein litauisches Gericht hat den für Samstag geplanten Umzug “Baltic Pride” schwuler Männer und Frauen in Vilnius verboten. Es begründete seine Entscheidung damit, dass der Umzug “die öffentliche Ruhe stören” könne. Quelle 

Die Richter annullierten damit eine Genehmigung für die gemeinsam von Schwulengruppen aus Estland, Lettland und Litauen geplante Veranstaltung durch die Stadtverwaltung. In der Klage der Generalstaatsanwaltschaft gegen die Genehmigung hiess es: “Es gibt Grund zu der Annahme, dass der Staat nicht für die Sicherheit der Teilnehmer garantieren kann.” Nach dem Erfolg der Klage vor Gericht kündigte der “Verband tolerante Jugend” eine umgehende Gegenklage an, um den Umzug doch noch möglich zu machen. Schwedens Europaministerin Birgitta Ohlsson kündigte in Stockholm einen offiziellen Protest ihrer Regierung an. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) hatte schon vor dem Gerichtsentscheid protestiert: “Ein Verbot des Marsches oder das Versagen bei der Sicherung der Teilnehmer würde ein Signal an alle Litauer und den Rest der Welt senden, dass die Menschenrechte hier nur selektiv wahrgenommen werden können.” Litauen steht seit mehreren Jahren wegen der Diskriminierung Homosexueller auch durch Gesetzgebung in der internationalen Kritik.

Betrachten wir es einmal so. Wenn Nachtwanderer in der Gesellschaft so abstossende Reaktionen hervorrufen und als Sittenwidrig eingestuft werden,  wie verhält es sich den mit Schwulen und Lesben, in der Öffentlichkeit?  Für mich stellt die Homosexualität eine Privatsache dar und hat in diesem Masse( Gay peraid usw.) in der Gesellschaft nichts verloren. Das  nenne ich Sittenwidrig und abstossend. Als Normal würde ich das sicherlich nicht bezeichnen. Ein Gen defekt kommt dieser Abnormalität näher. Mehrer Frauen zu haben ist in gewissen Ländern auch normal. Es ist immer einen Sache des Standpunktes und der Gesellschaftlichen Normvorstellungen, die alle 10 Jahre ändern kann. In meiner Jungend Zeit war die Homosexualität noch nicht Normal oder Gesellschaft fähig.      

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