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Mit ‘kampf’ getaggte Artikel


Bund und Kantone können doch mit einer Ausschüttung von einer Milliarde rechnen.Quelle

Trotz ihrem Kampf gegen den starken Franken kehrt die Schweizerische Nationalbank mit einem überraschenden Gewinn von 13 Milliarden Franken in die schwarzen Zahlen zurück. Der Geldsegen für Bund und Kantone, die bereits mit einer Nullrunde gerechnet hatten, beträgt eine Milliarde.
Die Schweizerische Nationalbank (SNB) kann dank einem unerwartet hohen Gewinn von 13 Milliarden Franken für 2011 doch eine Milliarde Franken an Bund und Kantone ausschütten. Grund für die überraschende Verbesserung sind der hohe Goldpreis und Währungsgewinne.

Doch fortab wurde der Bevölkerung ein Szenario mitgeteilt, mit Wirtschaftsproblemen rechen zu müssen. Auch auf den Bezug des Starken Frankens. Daraus schmiedete die Presse allerlei negative Berichte. 

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Dass zwischen 2006 und 2008 keine Asylgesuche auf Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten behandelt wurden, verstösst laut einem neuen Bericht gegen das Gesetz. Konsequenzen hat das aber keine.Quelle


Das Bundesamt für Migration (BFM) hat mit der Schubladisierung von Asylgesuchen auf Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten rechtswidrig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt der Untersuchungsbericht. Personelle Konsequenzen fordert der Experte nicht. In den Jahren 2006 bis 2008 sind auf den Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten 7000 bis 10 000 Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen eingegangen. Diese Gesuche wurden während mehreren Jahren nicht behandelt. Als Justizministerin Simonetta Sommaruga davon erfuhr, liess sie die Umstände von alt Bundesrichter Michel Féraud untersuchen. Dieser ist nun zum Schluss gekommen, dass die Nicht-Behandlung der Gesuche rechtswidrig war. Der Bundesrat nahm am Mittwoch Kenntnis vom Schlussbericht und veröffentlichte diesen. Verantwortlich für das rechtswidrige Vorgehen ist das Bundesamt für Migration (BFM). «Die festgestellten Rechtsverletzungen sind dem BFM zuzuordnen und von diesem zu verantworten», heisst es im Bericht. Am Pranger stehen damit dessen frühere Direktoren, insbesondere Eduard Gnesa. Strafrechtlich relevante Handlungen hat der alt Bundesrichter jedoch nicht ausfindig gemacht. Keiner der involvierten Beamten stehe unter Verdacht, die Amtsgewalt missbraucht zu haben. Auch disziplinarische Verfahren drängen sich für Féraud nicht auf. Die Fehler seien verjährt und die Verantwortlichen nicht mehr im Amt. Gnesa ist heute Sonderbotschafter für internationale Migrationsfragen. Den Flüchtlingen drohte durch die Schubladisierung der Gesuche laut dem Bericht «im Prinzip» keine Gefahr: Das BFM habe davon ausgehen dürfen, dass sie in beiden Ländern Schutz finden würden – gestützt auf das völkerrechtliche Verbot einer Rückschiebung von Flüchtlingen in Länder, in welchen ihnen Gefahr droht. In Einzelfällen kam es jedoch trotzdem zu Rückschiebungen von in Syrien inhaftierten irakischen Staatsangehörigen. Die Geschäftsleitung des BFM hatte am 20. November 2006 einer Sonderregelung zugestimmt. Darin stand unter anderem, dass die Gesuche aus Syrien «zurzeit nicht beantwortet» würden und dass zukünftige Eingaben «vorderhand nicht mehr dem BFM weiterzuleiten» seien. Später wurde die Regelung auch für Ägypten angewendet. Dass damit geltendes Recht verletzt wurde, steht für den alt Bundesrichter ausser Frage. Asylsuchende hätten einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens, schreibt Féraud. Die Rechtfertigung des ehemaligen Justizministers Christoph BlocherDas ParlamentChristoph Blocher auf MerklisteDetails, es habe sich nicht um formelle Asylgesuche gehandelt, lässt er nicht gelten: Die Eingaben seien grundsätzlich als Asylgesuche zu qualifizieren, hält Féraud fest.Zwar sei möglich, dass ein Teil nicht alle Voraussetzungen erfülle. Vor einem Nichteintretensentscheid wegen Formmängeln müsste jedoch eine Anhörung stattfinden. Im Übrigen gebe es keine Hinweise darauf, dass unter den Eingaben auch Gesuche «ohne Zusammenhang mit einem Schutzanliegen» vorhanden seien. Blocher hatte dazu gesagt: «Diese Leute wollten einfach in die Schweiz, kein einziger Flüchtling war darunter.» Vorgeschlagen hatte die Schubladisierung der Gesuche Jacques de Watteville, damals Botschafter in Syrien. Das BFM wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Sonderregelung problematisch sei, unter anderem 2008 vom neuen Botschafter in Syrien. Nicht restlos klären konnte der Bericht, wer wann was wusste. Der damalige BFM-Direktor Eduard Gnesa kann sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern, ob und wie er den damaligen Justizminister Christoph Blocher informierte. Er geht davon aus, Blocher mündlich informiert zu haben. Blocher hatte nicht bestritten, davon gewusst zu haben. Er sagte dazu in einem Interview: «Ich habe das abgesegnet.» Wohl nicht informiert war dagegen seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Untersuchung habe keine Hinweise ergeben, dass sie Aufschluss erhalten habe, heisst es im Bericht. «Es ist daher von einer fehlenden Information auszugehen.» Hier spricht Féraud von einer Verletzung der Informationspflicht. Widmer-Schlumpf wollte dies am Mittwoch vor den Medien nicht werten. Es gebe eine Vielzahl von Geschäften, hielt sie fest.

Abschaffung des Botschaftsasyls

Auch Simonetta Sommaruga wurde nicht informiert. Der damalige Direktor Alard du Bois-Reymond habe eine Orientierung für nicht erforderlich gehalten, steht im Bericht. Sommaruga entliess den Amtsdirektor am selben Tag, an dem sie über die Asylgesuche informierte. Der Autor des Berichts formuliert auch Empfehlungen für die Zukunft. Er hält die geplante Aufhebung der Möglichkeit, auf Schweizer Botschaften ein Asylgesuch einzureichen, für sinnvoll. Was die Gesuche betrifft, hält der Bericht fest, dass die Verfahren nun ordnungsgemäss abgewickelt werden müssen. Das Bundesamt für Migration muss die rund 3000 noch offenen Gesuche bis spätestens Ende 2013 behandeln.

Illegal oder nicht, der Entscheid von wem auch immer war absolut richtig. Wir können in der Schweiz nicht noch mehr Flüchtlinge und Asylanten aufnehmen (die mehrheitlich kriminell sind, oder später Untertauchen. Die zu starke Durchmischung von Kulturen, schädigt langfristig unsere Heimische Fauna.Quelle  

 

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Die Militäranlage in Bettwil kann nicht wie beabsichtigt als Asylunterkunft des Bundes genutzt werden, entschied der Aargauer Regierungsrat. Das freut die Gemeinde und das Komitee Probettwil.Quelle

«Das unsägliche Leiden, Demonstrieren und Arbeiten der Bettwiler, des Komitees und all seinen Sympathisanten ist vorbei. Unser Kampf hat sich gelohnt.» Das schreibt Roger Burri vom Komitee Probettwil in einem internen Mail, das der az vorliegt. Auch Wolfgang Schibler, Gemeindeammann von Bettwil, reagiert zufrieden auf den Entscheid des Regierungsrates, dass «die Umnutzung der ausserhalb der Bauzone liegenden Grossanlage erstens bewilligungspflichtig und zweitens nicht bewilligungsfähig» sei, wie diese heute Morgen mitteilte. «Landammann Urs Hoffmann hatte uns gestern Abend diesen Beschluss bei einer Sitzung bekannt gegeben», so Schibler. Es zeige, dass sich der Widerstand gelohnt und es sich bewährt habe, sehr viel Zeit dafür zu investieren. «Für uns war schon immer klar, dass es bewilligungspflichtig ist», sagt der Bettwiler Gemeindeammann. «Dass das Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrats die bisherige Haltung des Gemeinderats bestätigt, freut uns selbstverständlich.» Das Bundesamt für Migration (BFM) ging aufgrund seiner rechtlichen Abklärungen davon aus, dass die zivile Mitbenutzung der Militäranlage in Bettwil durch 80 bis 100 Asylsuchende während sechs Monaten ohne Baubewilligung möglich sei. Was, wie sich nun herausstellte, nach kantonalem Gesetz doch nicht zutraf. Bettwil erwartet nun, dass der Bund nach einer eingehenden Analyse zum gleichen Schluss wie Kanton und Gemeinde gelangt. Schibler glaubt, dass der Bund nun das Projekt «Asylunterkunft Bettwil» komplett fallen lässt. «Der Bund kann es sich schlicht nicht leisten, zwei Rechtsguthaben des Kantons und der Gemeinde Bettwil zu ignorieren», sagt Schibler. Die az berichtet seit Ende November multimedial über den Fall Bettwil. Alle News, Bilder und exklusive Videos im Online-Dossier. Wie es im Communiqué des Regierungsrates heisst, setzt der Regierungsrat nun «zur Bewältigung der ausserordentlichen Situation im Asylwesen» zusammen mit der Gemeindeammänner-Vereinigung eine paritätische Kommission ein. Diese soll rasch Vorschläge ausarbeiten, wie die hohe Zahl von zugewiesenen Asylsuchenden dezentral untergebracht werden kann. Daneben soll eine Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes ausgearbeitet werden: Die Gemeinden sollen laut Regierung stärker verpflichtet werden, Asylsuchende aufzunehmen. Die 219 Gemeinden sollen sich nicht mehr mit der Bezahlung der Ersatzabgabe von der Pflicht befreien können, Asylsuchenden ein Dach über dem Kopf anzubieten. Dieser Meinung ist auch Burri von Probettwil: «Es müssen jetzt diejenigen Gemeinden Hand zur Lösung des Problems bieten, welche noch gar keine Asylanten beherbergen. Das Freikaufen von dieser Pflicht muss abgeschafft werden»,

 Wir Gratulieren der Gemeinde Bettwil. Ein Grosser Sieg für eine 500 Kopf Gemeinde. Doch die frage stellt sich in den Raum, wer bekommt nun die 140 Asylanten? Welcher Kanton muss nun in den Kampf ziehen oder in der Sauren Asylanten Apfel beissen?  

Bruderschaft 1291

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…..dass seine Rivalen schweres Geschütz gegen ihn auffahren. Damit könnten sie die Partei empfindlich schwächen.Quelle

Eigentlich sollte New Hampshire das Kandidatenfeld ausdünnen. Doch diesmal spielte der neuenglische Gliedstaat seine traditionelle Rolle nicht: Alle sechs Anwärter auf die Nomination als republikanische Herausforderer von Barack Obama in den diesjährigen US-Präsidentschaftswahlen bleiben nach dem Urnengang vom Dienstag im Rennen. Obama darf sich freuen: In den nächsten Wahlgängen in South Carolina und Florida droht der parteiinterne Kampf selbstzerstörerisch zu werden.

 Das Wichtigste ist natürlich, dass ein Republikaner ins “Weisse Haus” einzieht.Leider sind die Chancen Obama zu schlagen sehr gering. Müsste ein Wunder geschehen.  

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat zwei Beschwerden gegen das Minarett-Bauverbot für unzulässig erklärt. Laut den Richtern in Strassburg sind die Urheber der Klagen weder direkte noch indirekte Opfer der Verfassungsänderung von 2009.Quelle

 

Wie der EGMR in seinem Entscheid vom Freitag festhält, haben die Beschwerdeführer in ihren Klagen gegen die Schweiz nicht behauptet, dass der Verfassungszusatz mit dem Minarett-Bauverbot irgendeine konkrete Auswirkungen auf sie haben könnte. Sie hätten lediglich gerügt, sie würden in ihren religiösen Überzeugungen verletzt.

Nach Ansicht der Richter in Strassburg können sie damit aber nicht als unmittelbare Opfer einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betrachtet werden. Auch eine indirekte oder potentielle Opferstellung sei zu verneinen. Der Gerichtshof hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass die Urheber der Beschwerden nicht argumentiert hätten, in nächster Zeit den Bau einer Moschee mit Minarett zu planen. Die blosse Möglichkeit, dass sie dies in fernerer Zukunft tun könnten, reicht laut EGMR nicht aus.

Weiter hält der Gerichtshof fest, dass die Schweizer Gerichte in der Lage sein würden, zu prüfen, ob die allfällige Ablehnung einer Baugenehmigung für ein Minarett-Projekt mit der EMRK vereinbar wäre. Die Beschwerden seien damit insgesamt für unzulässig zu erklären. Der Entscheid aus Strassburg ist endgültig.

Die erste Beschwerde war von Hafid Ouardiri, dem früheren Sprecher der Genfer Moschee, erhoben worden. Die Beschwerdeführer im zweiten Verfahren sind drei Vereine und eine Stiftung zur sozialen und geistlichen Betreuung von Muslimen in der Schweiz. Der EGMR hatte 2009 mitgeteilt, dass er insgesamt sechs Eingaben zur Minarett-Initiative erhalten habe. Laut Frank Schürmann, Vertreter der Schweiz vor dem Gerichtshof, sind die beiden nun zurückgewiesenen Beschwerden die zwei einzigen, in denen die Schweiz vom EGMR zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde.

Falls es in Strassburg noch weitere Eingaben von Beschwerdeführern in vergleichbarer Situation gebe, gehe er davon aus, dass diese ohne vorgängige Einladung zur Stellungnahme im gleichen Sinn entschieden würden.

Das Bundesgericht war Ende 2009 auf zwei Beschwerden gegen die Minarett-Initiative ebenfalls nicht eingetreten. Die Richter in Lausanne hatte damals darauf verwiesen, dass angenommene eidgenössische Volksinitiativen nicht ausserhalb eines konkreten Anwendungsfalls geprüft werden könnten. Das Schweizer Stimmvolk hatte das Bau-Verbot für Minarette im November 2009 mit 57,5 Prozent angenommen und in der Verfassung verankert. Zahlreiche Kritiker – darunter der Europarat – hatten beanstandet, das Verbot verletze die Religionsfreiheit.

Was für ein Sieg, im Kampf gegen den schleichenden Islam und alles was dazu gehört.

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BADEN AG – Am Freitagabend prügelte der Ukrainer einen Schweizer spitalreif, jetzt stellte er sich der Polizei Das Opfer wollte ihn daran hindern, seiner Freundin ins WC zu folgen.Quelle

Tatort Bahnhof Baden: Ein Schweizer (29) hält sich am Freitagabend mit seiner Begleiterin beim Bahnhof Baden auf. Im Untergeschoss betritt die junge Frau das Frauenklo. Ein weiteres Paar stösst dazu, die Frau geht ebenfalls ins WC.Als ihr Begleiter folgen will, stellt sich ihm der Schweizer in den Weg. Der Streit beginnt. Nach den Beschimpfungen folgen Schläge: Mit der Faust und den Füssen traktiert der Täter sein Opfer und verletzt dieses mittelschwer. Er tritt sogar noch zu, als der Mann schon am Boden liegt. Der Verletzte wird umgehend mit der Ambulanz ins Spital gebracht. Die Fahndung bleibt vorerst ohne Erfolg. Die Polizei veröffentlicht am Samstag jedoch die Aufnahme einer Überwachungskamera mit der Beschreibung des mutmasslichen Täters. Dieser kriegt noch am gleichen Tag kalte Füsse und meldet sich bei der Polizei: Es ist ein 25-jähriger Ukrainer, der im Bezirk Bden wohnhaft ist. Er bestätigte, an der Auseinandersetzung beteiligt gewesen zu sein und sein Gegenüber geschlagen zu haben, schreibt die Polizei. Nun sitzt er in Haft.

Deshalb ist es wichtig nicht mehr allein in Nacht hinaus zu gehen. Die Ideelle stärke sind immer 4 Männer. Es braucht keine Karate Kids, Pfeffer und … gehört immer dazu. Bei verbalen Auseinandersetzungen, immer mindestens auf Armlänge Distanz zu bleiben. Auch wenn Du Kampfsport betreibst, Du weiß nie was der andere kann, und ich weiss von was ich rede.  Nicht lange zögern, den Pfeffer sofort und unmissverständlich in die Hand zu nehmen. Auch wenn sich noch keine Eskalation mit den Fäusten anbahnt. Kommt es zum Faustschlag, sind die Reparationszahlungen  zu hoch. Nicht so beim Pfeffer. Schaut euch den Film unten an.

 Pfefferspray Selbsttest: Pfefferspray

    

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Arena der Politik !!!


 

Danke für die vielen Interessanten Mail die ich unter „Kontakt“ erhalten habe. Natürlich sind alle von mir Beantwortet worden. Eine Besucherzahl von über 100’000 zeigt eindeutig, das rissen grosse Interesse meiner Themen. Natürlich suche ich die Fakten selber aus. Auch lasse ich mich nicht von Negativ Kommentaren beeinflussen. Ich beachte nur die Gesetzlichen Bestimmungen, die einen Blog am leben erhalten lassen. Also zeigt Mut und tretet mit mir in die Kommunikative Arena der Politik, Geschichte und andere vergessene Themen.   

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Bild Quelle

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Eine 29-jährige Muslimin ist in Basel auf offener Strasse attackiert worden. Eine unbekannte Frau schlug die türkische Staatsangehörige, die schwarze Kleidung mit Kopftuch trug, ins Genick und beschimpfte sie wegen ihres Äusseren. Quelle

Ereignet hatte sich der Vorfall letzten Mittwoch am Barfüsserplatz. Die Staatsanwaltschaft geht gemäss einer Mitteilung davon aus, dass die sichtbare Religionszugehörigkeit des Opfers die Tätlichkeit und die Beschimpfung auslösten. Sie leitete deshalb ein Verfahren gegen Unbekannt wegen Tätlichkeit und Rassendiskriminierung ein. Die 29-jährige Frau hatte um 17.15 Uhr zusammen mit ihrer zwei Jahre alten Tochter im Kinderwagen und einer Schwägerin ein Tram verlassen. Zur Attacke kam es, als sich die beiden Frauen direkt vor dem Kiosk unterhielten. Die Staatsanwaltschaft sucht Zeugen.Muss von nun an mit so was gerechnet werden? Müssen Muslimin so was in kauf nehmen?  Das wird kein einzelfahl bleiben, die Medien sorgen für die richtige Stimmung!! Um nicht erkannt zu werden, können auch Männer auf die Idee kommen eine Burka zu tagen und jagt auf Muslime zu machen. Der träger der Burka wird nicht erkannt, mit den eigenen Waffen schlagen? Wen man die Weiblichkeit einer Frau nicht sehen soll, soll auch ein Täter nicht erkannt werden?       

 

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