Die Niederlassung der Sicherheitsfirma Aegis Group in Basel hat den Bundesrat zum Handeln gezwungen. In Zukunft sollen Söldnerfirmen in der Schweiz mehr Einschränkungen erfahren. Quelle

Will eine Firma von der Schweiz aus Söldner zum Einsatz ins Ausland schicken, soll sie zuvor die Bundesbehörden informieren müssen. Ausserdem sollen sich die Söldner nicht an Kampfhandlungen beteiligen dürfen, findet der Bundesrat. Er lässt dazu nun einen Gesetzesentwurf ausarbeiten. Verbieten lassen möchte der Bundesrat Aktivitäten in Krisen- und Konfliktgebieten, die im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen und den aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz stehen. Gemäss einem Communiqué des Justizdepartements (EJPD) vom Mittwoch gilt dies etwa für die Beteiligung an Gewaltakten zum Sturz einer Regierung.
Möglichkeit für Verbot
Der Bundesrat möchte zudem ein Verbot verfügen können, wenn die geplanten Aktivitäten nationalen Interessen widersprechen. Dazu zählen etwa die humanitäre Politik, der Einsatz für das Völkerrecht und die Neutralitätspolitik. Der Bundesrat will auch Mandate verbieten, welche die Sicherheit der Schweiz gefährden könnten. Sicherheitsfirmen sollen zudem die im Gesetz festgelegten Verpflichtungen einhalten, hält das EJPD fest, allerdings ohne diese näher zu beschreiben. Widerhandlungen gegen Verbote und Verpflichtungen sollen durch Verwaltungsmassnahmen oder strafrechtliche Sanktionen geahndet werden.

Gesetzesentwurf bestellt
Der Bundesrat beauftragte nun das EJPD, bis Mitte Jahr einen entsprechenden Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Noch im Frühling 2008 hatte die Landesregierung eine Registrierungs- und Bewilligungspflicht für international tätige Sicherheitsfirmen abgelehnt. Der Bundesrat begründete dies damit, dass es keine Hinweise auf die Präsenz solcher Firmen in der Schweiz gebe. Das hat sich vergangenes Jahr mit der Ansiedlung des Holding-Sitzes der britischen Sicherheitsfirma Aegis Group in Basel geändert. Aegis kontrolliert eine der weltweit grössten Sicherheitsfirmen, die in Krisen- und Konfliktgebieten tätig ist. Unter anderem steht Personal im Irak und in Afghanistan im Einsatz. Dies löste auch im Bundesrat
Unbehagen aus. Die Regierung beauftragte deshalb im August das Bundesamt für Justiz (BJ), bis Ende 2010 einen Bericht zur Frage vorzulegen, ob eine gesetzliche Regelung solcher Aktivitäten nötig ist. Angesichts der Ansiedlung der Holding der Aegis Group und des Umstandes, dass in der Schweiz mittlerweile zwanzig Sicherheitsfirmen solche Dienstleistungen anbieten, beschloss der Bundesrat nun, ein Gesetz auszuarbeiten. Bestärkt wurde die Regierung in dieser Absicht vom Parlament. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats etwa forderte, dass der Bundesrat gesetzliche Grundlagen für den Umgang mit solchen Firmen ausarbeitet. Der Bundesrat begründet seinen Beschluss vom Mittwoch zudem mit dem internationalen Engagement der Schweiz für die Ausarbeitung von völkerrechtlichen Verpflichtungen für private Sicherheits- und Militärfirmen. Die Schweiz war massgeblich daran beteiligt, dass diese Regeln im November 2008 im sogenannten «Montreux-Dokument» festgeschrieben wurden. Die privaten Sicherheitsfirmen haben auch selber reagiert. Im November beschlossen rund 60 private Sicherheitsfirmen einen internationalen Verhaltenskodex. Darin verpflichten sie sich, auf offensive Handlungen zu verzichten und nur zu töten, um sich selber zu verteidigen oder um das Leben Dritter zu schützen.
Ich sehe mit der Ansiedlung einer Söldner Firma bei uns, das Neutralitätsprinzip nicht verletzt. Sofern die Aegis Group, die Innere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden. Und sie keine Rekrutierungen in der Schweiz vornehmen, ist das einfach eine Firma. Wir lieferten kürzlich Alte Panzer an Kanada, die auch nicht für den Kindergarten gedacht sind. Sollte die Aegis Group verboten werden, müssen alle Chinesischen Firmen die Schweiz unverzüglich verlassen. China verletzen alle Erdenklichen Menschenrechte in ihrem Land, die gehören zuerst ausgewiesen.
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