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Mit ‘ausländer’ getaggte Artikel


Beruhigungspritzen bei Ausschaffungsflügen – darüber ist ein heftiger Streit entbrannt. SVP-Nationalrat ist für eine härtere Linie, die Kommission zur Verhütung von Folter warnt. Quelle

An Armen und Beinen gefesselt, mit Helm und Spuckschutz: Sogenannte «Level-IV»-Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern sind ernst. Sollen Ärzte in solchen Fällen gegen den Willen der Betroffenen Beruhigungsmittel spritzen dürfen, wenn sich diese zur Wehr setzen?Ja, findet SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz: «Es darf nicht weiterhin sein, dass sich Begleitpersonen und Polizisten von renitenten und kriminellen Auszuschaffenden schlagen, anspucken, beschimpfen und beissen lassen müssen», sagt er zur «Basler Zeitung» und kündigt einen parlamentarischen Vorstoss an, um Arzneimittel als polizeiliches Zwangsmittel zu erlauben.

Die Ärzte gehören gemäss «Berner Zeitung» zur Privatfrima Oseara GmbH, welche für die medizinische Betreuung zuständig ist. Begleitet werden Ausschaffungsflüge von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Deren Präsident Jean-Pierre Restellini erachtet die Zwangsspritzen als sehr problematisch und fordert andere Lösungen. Auch die Ärztegesellschaft FMH spricht sich gegen die Spritzen aus: Ärzte hätten keine polizeiliche Funktion, sagt der ehemalige Präsident Jacques de Haller in der «BZ». Seit Mai 2012 hat die Schweiz 169 Zwangsausschaffungen durchgeführt. In drei Fällen spritze ein Arzt gegen den Willen der abgewiesenen Asylbewerber ein Beruhigungsmittel. Wegen den Zwangsspritzen hat das Bundesamt für Migration ein Problem: Denn im Gesetz steht, das eine «Zwangsmedikation» nur aus medizinischen Gründen oder um eine Selbst- oder Fremdgefährung zu verhindern durchgesetzt werden darf. In diesem Spannungsfeld hätten sich die Ärzte denn auch bewegt.

Das ist doch so Fremdgefährdung!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also ist eine Spritzen legitim.

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Der Nationalrat hat am Donnerstag das Asylgesetz zu Ende beraten und sich dabei für weitere umstrittene Verschärfungen ausgesprochen. Ob diese tatsächlich im Gesetz verankert werden, hat nun der Ständerat zu entscheiden.
Der SP und den Grünen gehen die Verschärfungen entschieden zu weit. Die Linksparteien zeigten sich am Ende der Beratungen empört und lehnten das Gesetz in der Gesamtabstimmung ab. Auch Justizministerin Simonetta Sommaruga bat wiederholt darum, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten. Quelle

Am Mittwoch hatte sich der Rat unter anderem dafür ausgesprochen, dass Asylsuchende nur noch Nothilfe statt Sozialhilfe erhalten sollen. Am Donnerstag verschärfte er die Härtefallregelung für vorläufig aufgenommene Personen. Diese soll neu erst nach sieben statt wie heute nach fünf Jahren angewendet werden können. Stimmt auch der Ständerat zu, werden Gesuche für eine Aufenthaltsbewilligung künftig erst nach einem Aufenthalt von sieben Jahren vertieft geprüft. Justizministerin Simonetta Sommaruga wies den Rat vergeblich darauf hin, dass damit vorläufig Aufgenommene schlechter gestellt wären als Asylsuchende. Der Nationalrat beschloss weiter, dass Ehegatten und Kinder von vorläufig Aufgenommen frühestens nach fünf Jahren im Rahmen des Familiennachzugs in der Schweiz leben dürfen. Heute liegt die Frist bei drei Jahren. Eine weitere Verschärfung betrifft die Frage, ob die Ausweisung in ein bestimmtes Land zumutbar ist oder nicht. Erachtet der Bundesrat die Rückkehr in einen Staat als zumutbar, soll ein Vollzug der Ausweisung in jedem Fall als zumutbar gelten. Der Bundesrat sowie SP und Grüne wollten, dass dies nur in der Regel gilt, was Spielraum für die Prüfung von Einzelfällen gelassen hätte. Auf Linie des Bundesrates war der Nationalrat auch bei Massnahmen zur Beschleunigung der Verfahren. Neu sollen abgewiesene Asylsuchende ein Wiedererwägungsgesuch innert 30 Tagen einreichen müssen, und zwar schriftlich und begründet. Wiederholt gleich begründete oder unbegründete Wiedererwägungsgesuche und Mehrfachgesuche sollen ausserdem formlos abgeschrieben werden. Dies gilt seit April bereits für Dublin-Fälle. Neu soll es für alle Asylsuchenden gelten.

Keine Beschneidung des Rechtsweges
Festgehalten hat der Nationalrat indes daran, dass Asylsuchende Entscheide gerichtlich anfechten können. Die SVP wollte einen internen Beschwerdedienst im Justiz- und Polizeidepartement einführen – als einzige Rekursinstanz für Asylentscheide des Bundesamtes für Migration. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das Gesetz mit 118 zu 62 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut.

Was für ein Grosser, jedoch nur ein Teilerfolg. Die Fremden müssen spüren dass sie bei uns nicht Willkommen sind. Wir wollen nicht, dass sich die Schweiz noch mehr Verdunkelt, es ist bereits Schwarz genug. 

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Die Schweiz wird bei der Verteilung von Entwicklungsgeldern künftig stärker berücksichtigen, ob ein Staat bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber mit ihr zusammenarbeitet. Dies sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga in einem Interview.Quelle


Einen entsprechenden Entscheid habe der Bundesrat am vergangenen Mittwoch gefällt, sagte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements in einem Interview, das am Montag in der “Aargauer Zeitung” und in der “Südostschweiz” veröffentlicht wurde. “Der Bundesrat wird in der internationalen Zusammenarbeit künftig die Kooperationsbereitschaft eines Staates stärker gewichten”, sagte sie. Konkret sprach Sommaruga die Zusammenarbeit mit Tunesien an. Die Schweiz werde die neue Regierung in ihren Bemühungen unterstützen, ein demokratisches Land aufzubauen. “Wir erwarten aber, dass Tunesien in der Rückkehrfrage auch mit uns zusammenarbeitet.” Die Kooperation ist gemäss der Justizministerin bereits aufgegleist: Bundesrat Didier Burkhalter habe am WEF mit dem tunesischen Aussenminister “entsprechende Gespräche geführt”. Sie könne zwar “nichts versprechen”, aber die Verhandlungen würden in den nächsten Wochen weitergeführt. Eine strikte Kopplung der Zusammenarbeit an die Kooperation bei Rückführungen lehnt der Bundesrat indes ab: Er stellt sich gegen entsprechende Vorstösse. Dies bekräftigte Aussenminister Didier Burkhalter vergangene Woche. Der Nationalrat hat einer Motion der SVP zugestimmt, der Ständerat entscheidet in der Frühjahrssession. Die SVP verlangt, dass die Schweiz nur noch jenen Ländern Entwicklungshilfe leisten soll, die Asylsuchende zurücknehmen. Sommaruga betonte, dass die Zusammenarbeit mit vielen Ländern bereits “ausgezeichnet” funktioniere – aber “wo Verbesserungen möglich sind, wollen wir diese realisieren”. Mit Guinea sei im letzten Herbst ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet worden. In zwei Wochen entsende das Bundesamt für Migration zudem eine Verbindungsperson nach Rom. Sommaruga wehrte sich gegen den Vorwurf, Italien sei ein schlechter Partner im Asylbereich. “Die Zusammenarbeit mit Italien kann sicher verbessert werden”, sagte sie, “sie ist aber besser als viele behaupten.” Zum Umgang mit kriminellen Asylbewerbern sagte die Justizministerin: “Ich sage auch, dass es mich stört, wenn Menschen, die ein Asylgesuch stellen, kriminell werden.” Deshalb sei sie auch bereit, den Vorschlag aus dem Tessin zu prüfen, Unterkünfte für renitente Asylbewerber zu errichten.

 Was gibt es da noch zu überlegen. Staate die ihre eigene Landsleute die wir auch nicht wollen, nicht zurücknehmen, bekommt keine Flüchtlingshilfe mehr. Doch für den Bundesrat leider etwas zu strikt, „ mehr gewichten“ ist nicht genug, ganz einstellen, muss die Lösung sein

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Möbelkauf und Mini-Job: In der Region will man die zahlreichen Asylbewerber künftig besser beschäftigen.Quelle

Die Bewohner der Regionalstelle in Bolligen kriegen seit kurzem Gutscheine, um ihre Möbel selbst zu erwerben», so Paul Mori, Geschäftsleiter der Flüchtlingshilfe der Heilsarmee Bern. So erhielten sie mehr Eigenständigkeit und seien neben den alltäglichen Arbeiten wie Kochen und Einkaufen anderweitig beschäftigt. In einem anderen Projekt, derzeit noch in Planung, sollen durch eine Brocki Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Denn die Suche nach Jobs ist für Asylbewerber sehr schwierig: «Es hat definitiv niemand auf diese Leute ge­wartet», so Mori. Auch im solothurnischen Asylzentrum Villa Schäfli, in dessen Umkreis es seit der Eröffnung wiederholt zu Autoaufbrüchen gekommen ist, setzt man auf Beschäftigung. Dort übernehmen Asylbewerber neu Hilfsarbeiten, wischen Strassen oder fegen die Wände herunter. Mit einem angenehmen Effekt: Die Männer verbringen ihre Tage sinnvoll und sind am Abend früher erschöpft: «So kann das Aggressionspotenzial im Durchgangszentrum gesenkt werden», so Claudia Hänzi vom Amt für soziale Sicherheit in der «Solothurner Zeitung». Bei Asyl Biel und Region stösst dieses Projekt auf ein positives Echo: «Etwas in dieser Art wäre sicher auch hier vorstellbar», meint Geschäftsleiter Philipp Rentsch.

Absolut der Richtige Weg, statt das die Asylanten rumhängen und ein Teil von ihnen unser Bevölkerung ausrauben und in Angst und Schrecken versetzen, solle sie schuften.  Natürlich sollen sie nicht an Arbeiten gewöhnen sonst wollen sie die Schweiz nicht mehr verlassen, was viele von ihnen ohnehin nicht beabsichtigen.    

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Gegen Ende 2011 hatte die Anzahl Roma aus Serbien, die in der Schweiz um Asyl nachsuchen, einen neuen Höchststand erreicht. Dieser “Wintertourismus” spiegelt die verschlechterten Lebensbedingungen der Minderheit in Serbien, aber auch in Kosovo.Quelle

Bereits im Jahr 2009 hatten die Schweizer Behörden eine starke Zunahme der Asylgesuche von serbisch-stämmigen Roma registriert.  
Damals war die Visa-Pflicht für Bewohner Mazedoniens, Montenegros und Serbiens für die Einreise ins Schengen-Gebiet aufgehoben worden.  
Weil sie in der Heimat ausgegrenzt waren, wollten die Menschen ihr Glück in der Schweiz versuchen. Im Wissen, dass sie keine Aussicht auf politisches Asyl hatten, waren sie vor allem an einer Beschäftigung interessiert.  
“Reiseagenturen boten gar Direktreisen an”, sagt Michael Glauser, Sprecher beim Bundesamt für Migration (BFM).  
“Die Menschen wussten, dass ihnen die Schweiz eine Rückkehrhilfe von 600 Franken bezahlt. Diese wurde dann auf 100 Franken reduziert, wovon die Menschen noch die Kosten für die Rückreise bestreiten mussten.” Dies habe einen Rückgang der Asylgesuche bewirkt, so Glauser.  
2011 brachte nun wieder die Trendwende: Von den 22’551 eingereichten Asylgesuchen stammten 1217 von Serben, die meisten von ihnen Roma. Die Hälfte der Gesuche gingen allein im November und Dezember ein. Im BFM geht man davon aus, dass die Menschen, die oft in prekären Siedlungen leben, den Winter in der Schweiz verbringen wollten, weil sie wüssten, dass sie hier ein Dach über dem Kopf und Essen erhielten. Dies zumindest so lange, wie die Prüfung ihres Gesuchs dauert.  ”Man kann diese Hypothese nicht ausschliessen”, sagt Glauser. Es ist bekannt, dass die Roma über die Asylgesetzgebungen in den verschiedenen europäischen Ländern gut informiert sind. Deshalb wissen sie auch, dass das Prüfungsverfahren in der Schweiz mit zwei bis drei Monaten länger dauert als etwa in Norwegen oder Holland.   Auch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) weist den Begriff des “Wintertourismus” nicht zurück. Seit 1999 würden viele Roma in Serbien und in Kosovo in grosser Armut leben. “Sie wissen, dass sie keine Chancen haben, aber sie kennen die Schwächen des Systems“, sagt SFH-Generalsekretär Beat Meiner. Werden diese Menschen nach Abschluss des Prüfungsverfahrens die Schweiz verlassen? “Ich weiss nicht, was im Frühling geschehen wird”, sagt Michael Glauser von der Bundesbehörde. Bei Amnesty International (AI) ist man skeptisch gegenüber der “Wintertourismus”-Theorie: “Vielleicht verlassen die Roma in der kalten Jahreszeit eher ihre Heimat. Aber ich gehe nicht davon aus, dass sie dies mit der Absicht tun, den Winter anderswo zu verbringen”, sagt AI-Sprecherin Denise Graf. Denn die Roma könnten genauso gut nach Deutschland oder in andere Länder reisen. “Dort sind die Rückführungen im Winter suspendiert, was in der Schweiz nicht der Fall ist.”  
Die Menschenrechts-Organisation ist besonders darüber besorgt, dass sich die Lebensbedingungen für die Roma-Flüchtlinge in Serbien verschlechtert hätten. “Es ist ein wirtschaftliches Problem, verquickt mit der ethnischen Frage, denn 97% der Roma sind ohne Arbeit”, illustriert Graf.  
Ein neues Problem erwächst aus der Immobilien-Spekulation. “Die Roma werden zunehmend aus ihren Häusern vertrieben. In Belgrad werden ihre Häuser niedergerissen, um einem Immobilienprojekt des serbischen Staates Platz zu machen”, so Graf weiter. Dabei würde den Vertriebenen weder eine Ersatzunterkunft noch Sozialhilfe gewährt. Dazu kommen die zunehmenden Spannungen in Mitrovica. In der kosovarischen Stadt hat die serbische Minderheit bis heute die Unabhängigkeitserklärung der albanischen Mehrheit von 2008 nicht anerkannt. ”Die Gewalt-Eskalation im letzten Sommer hatte einen direkten Einfluss auf die Lage der zahlreichen Roma in Mitrovica”, sagt Denise Graf. Sie fürchtet aber zunehmend auch um die Lage der Roma in anderen Teilen des Kosovo, denn sie würden oft beschuldigt, während des Krieges mit den Serben kollaboriert zu haben. Druck auf Serbien erzeugen
Auch in der Schweizer Bevölkerung geniessen die Roma keinen so guten Ruf. “Sie gelten wie überall als Rumtreiber und Diebe. Integrierte Roma ziehen es vor, nicht über ihre Herkunft zu sprechen”, sagt Cristina Kruck, Gründerin der   In Lausanne und Genf löst die Polizei regelmässig illegale Lager unter Brücken oder in Parks auf. Bettelei und Prostitution haben zugenommen, so dass die Behörden vermehrt zum Eingreifen gezwungen sind, allerdings mit wechselndem Erfolg. Denise Graf von Amnesty International fordert die Schweizer Behörden auf, “Druck auf Serbien und Kosovo zu machen, damit die Hilfsgelder der EU für die Integration tatsächlich die Roma erreichen”.  
Bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) ist man sich “einer latenten Gefahr der Zweckentfremdung” solcher Gelder bewusst. “Es gibt aber Instrumente, um dieses Risiko zu mindern, wie etwa unabhängige Anhörungen oder die Evaluation der Fortschritte eines Programms, an welche die Zahlungen gebunden sind”, schreibt die Deza in einer Stellungnahme.

Für einen Unbekannten Leser, ist das Rassismus? Jedenfalls ein guter Entscheid.   

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Die SVP Widen verbreitet nur notdürftig kaschiert rassistische Parolen wie «Sau Türken» und «Dreck Jugos». Die Rassismus-Kommission ist alarmiert.Quelle

Die SVP Widen fährt auf ihrer Homepage unter der Rubrik «real SVP» (wahre SVP) scharfes Geschütz auf: «Viele Schweizer haben ja DRECK am Stecken, aber wenn JUGOslawen das auch haben, sollte man sie härter betrafen.» Mit dieser und ähnlichen Aussagen positioniert sich die SVP Widen unverhohlen ausländerfeindlich. Denn der Satz ist grafisch so dargestellt, dass praktisch nur die Wörter «Dreck Jugo» oder «Sau Türken» zu sehen sind – der Rest geht als Kleingedrucktes unter. Die Empörung ist gross. Ivica Petrusic, Vizepräsident von Secondos Plus: «So etwas ist nur traurig und bedenklich. Selbst für die SVP sind solche Aussagen sehr radikal, ich kann das fast gar nicht glauben. Damit kommt aber ans Licht, wie die SVP wirklich denkt – rassistisch und fremdenfeindlich.» 

  Die Präsidentin der Rassismus-Kommission, Martine Brunschwig Graf, will deshalb Konsequenzen ziehen: «Das ist eine perverse Form der Ausländerfeindlichkeit, wahrscheinlich gesetzwidrig und völlig inakzeptabel.» Die Kommission werde sowohl die SVP Widen wie auch die SVP Schweiz zu einer Stellungnahme auffordern. Laut dem auf Rassismus und Diskriminierung spezialisierten Rechtsanwalt Daniel Kettiger bewegt sich die Partei «strafrechtlich im Grenzbereich».

 Bild in Original   Quelle

Die Urheber der Sprüche wurden gestern offenbar aufgrund der Recherchen von 20 Minuten zurückgepfiffen: Nachdem André Mattenberger, Vizepräsident der SVP Widen, zuerst bereitwillig Auskunft gegeben hatte – und sich keinerlei Fehler bewusst war – zog er das Interview am Abend zurück. Die SVP Schweiz verweigerte jeden Kommentar und die Slogans wurden noch gestern von der Website entfernt.

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 Erklährungs versuche vom; Aargauer SVP-Fraktionschef und Präsident des Bezirks Bremgarten

Natürlich ist es immer Bedenklich eine gewisse Wahrheit zu lesen, was angeblich  die Bevölkerung bewegt. Jedoch die Texte kursieren schon lange im Web (die sind nicht von der SVP Quelle). Währe es Rassismus hätte ”Stupidedia”  bereits eine Klage erhalten, also ist es wie der Rassismus Experte andeutet eine Grauzone, die zwar ethisch untragbar sein soll, jedoch kaum Strafrechtlich zu verfolgen. Es ist immer ein Seilakt wie ein Zirkus Domtör auf dem Hochseil, gewagt doch nur so verschafft man der Sache Gehör. Die schlimmsten sind die Secondos, unsere Schweizer Plagiate. Der Kampf den sie führen um die Akzeptanz der Fremden macht sie selber zu Fremden und einer unerwünschten Gruppierung. Zitat „So etwas ist nur traurig und bedenklich“  meinen wir auch in Betracht auf die vielen Gewalttaten der Fremden in unserm Land.  Ablehnung und Innakzeptanz ist eine Meinung die nicht mit allen geteilt werden muss.  Doch sie widerspiegelt einen Grossen teil der Schweizer Bevölkerung, die sich leider seit dem Anti Rassismus Gesetzt kaum mehr zu Wort meldet.   

Bruderschaft 1291   

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Der 23-jährige Kosovare ist vom Bezirksgericht Uster schuldig gesprochen worden, die 16-jährige Céline F. vorsätzlich getötet zu haben. Er muss 13 Jahre und sechs Monate hinter Gitter.Quelle

 

Vier Tage lang musste sich Sabit I. vor Gericht verantworten. Kurz nach 16 Uhr hat das Bezirksgericht Uster am Freitag das Urteil bekanntgegeben: Sabit I. wird wegen vorsätzlicher Tötung der 16-jährigen Céline F. zu 13 Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Überdies muss der 23-Jährige sich während des Strafvollzugs einer ambulanten Psychotherapie unterziehen. Zusätzlich zum Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung hat der junge Kosovare sich der Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Waffengesetz schuldig gemacht. Das Gericht konnte dem 23-Jährigen keinen Mord nachweisen. Dies, weil die Tat nicht geplant gewesen sei. Sabit I. habe erst kurz bevor er Céline F. den Lauf der Waffe an den Hals gehalten hatte, den Entschluss gefasst sie auch zu töten. Die besondere Skrupellosigkeit, die für eine Qualifizierung als Mord gegeben sein muss, erkannte das Gericht nicht. Aber es hielt fest: Wer einer Person in den Kopf schiesse, nehme deren Tod nicht nur in Kauf, sondern wolle ihn regelrecht, so der Richter. Strafmildernd wirkte sich für den Verurteilten sein jugendliches Alter aus, sowie die Tatsache, dass er die Tat nicht geplant habe. Ausserdem kam ihm zugute, dass er das Opfer nach der Tat ins Spital gefahren habe – auch wenn dies nicht unverzüglich geschah. Sabit I. hatte am 7. März 2009 kurz vor Mitternacht der Gymnasiastin eine Waffe an den Hals gehalten und abgedrückt. Die Kugel durchschlug den Kopf der fast 17-Jährigen, die kurz darauf im Spital Uster starb. Die Staatsanwaltschaft hatte für den jungen Kosovaren auf Mord plädiert. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert und eine maximale Strafe von 39 Monaten Haft als angemessen angesehen. Weil der Angeklagte seit der Tat im März 2009 in Untersuchungshaft sass, wäre er so schon in knapp sechs Monaten freigekommen. Der 23-Jährige selber stritt während des Prozesses ab, dass er dabei «bewusst und gewollt» agierte, wie das Staatsanwalt Adrian Kaegi sah. Es sei keinesfalls eine gewollte Tat gewesen, sondern ein Unfall. Er habe vor der jungen Frau angeben wollen. «Es ist scheisse gelaufen», so der Angeklagte vor Gericht. Er sei sicher gewesen, dass keine Patrone mehr im Pistolenlauf oder im -magazin war, als er ihr den Lauf an den Hals setzte und abdrückte. Das Gericht sah es anders: Weil man keine Patronen finden konnte, gingen die Richter davon aus, dass Sabit I. sehr wohl gewusst habe, dass sich noch welche im Lauf befinden dürften. Gemäss Ermittlungen «verschwand» die Waffe auf dem Weg vom Tatort – einem Parkplatz in Volketswil ZH – ins Spital. Der Beschuldigte hatte einen Umweg entlang des Greifensees gewählt. Würde sie gefunden, könnten Experten feststellen, ob sie einen Defekt hatte, was die Unfalltheorie stützen würde. Der Verteidiger von Sabit I. sagte vor Gericht: «Mein Mandant weiss nicht, wo die Waffe ist.» Für die Richter steht fest, dass der Beschuldigte alles daran gesetzt hätte, die Waffe zu finden, wenn diese tatsächlich kaputt gewesen sei. Die Unfalltheorie hielt vor Gericht auch deshalb nicht stand, weil der Täter der Gymnasiastin schon eine Woche davor ein Messer an den Hals gedrückt hatte. Dies sei eine ausserordentlich skrupellose Handlung gewesen. Auch die Tatsache, dass der Kosovare nicht sofort mit dem noch lebenden Opfer ins Spital gefahren war, sondern erst auf einem Parkplatz seinen Bruder getroffen hatte, liess die Richter an der Unfalltheorie zweifeln. Warum der Verurteilte beim «Prahlen» zweimal den Abzug der Browning FN 1906 betätigte, blieb sein Geheimnis – auch nach der Urteilsverkündung. Der 23-Jährige nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis. Ganz anders hingegen die Familienangehörigen: Sie sorgten nach dem Urteil für tumultartige Szenen vor dem Gerichtssaal. Polizisten, die den ganzen Prozess über sehr zahlreich präsent waren, hatten Mühe dafür zu sorgen, dass wieder Ruhe einkehrte. An die Freiheitsstrafe werden dem Beschuldigten knapp drei Jahre Untersuchungs- und Sicherheitshaft angerechnet. Noch in der Tatnacht wurde er festgenommen; seither sitzt er in Haft. Den Eltern der getöteten Gymnasiastin hat der Kosovare Genugtuungszahlungen von je 45 000 Franken und eine Prozessentschädigung von total 70 000 Franken zu entrichten. Die Gerichtsgebühr von 9000 Franken sowie die Untersuchungs- und Verfahrenskosten werden dem Beschuldigten auferlegt. Staatsanwalt Adrian Kaegi erklärte nach der Urteilseröffnung, er werde sich «reiflich überlegen», gegen das Urteil Berufung einzulegen. Allein schon der aufgesetzte Schuss in den Kopf zeuge von der Skrupellosigkeit des Vorgehens. Das Urteil wird aber sicher angefochten: Der Verteidiger hat dies bereits angekündigt. Der Vater der getöteten jungen Frau erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, die Familie nehme mit Erleichterung zur Kenntnis, dass das Gericht die Unfalltheorie nicht akzeptiert habe. «Bestürzend und überraschend» sei dagegen, dass bei einem aufgesetzten Kopfschuss die Skrupellosigkeit für eine Einstufung als Mord verneint worden sei.

 Was für  ein Urteil, so eine Haftstrafe gab es in der Schweiz schon lange nicht mehr. In der Regel 3-6 Jahre. Ich hoffe die Höhe bleibt bestehen. Jedoch es weiterzuziehen bringt nichts.    

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Volk steh auf den Sturm bricht los…

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert schnellere Asylverfahren. Asylsuchende würden weniger in die Schweiz kommen, wenn sie schnell abgelehnt würden.Quelle

 Eine schnellere Erledigung von aussichtslosen Asylanträgen könnte dazu beitragen, dass viele Asylanten gar nicht erst eine Reise in die Schweiz in Betracht ziehen. Diese Meinung vertritt Beat Meiner, der Generalsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, in einem Interview. 
 Eine Reise in die Schweiz sei mit Aufwand verbunden. Wenn sich herumsprechen würde, dass aussichtslose Verfahren in der Schweiz innert Wochen erledigt werden, würden sich alle Asylbewerber zweimal überlegen, ob es sich für sie lohnt. Dies sagte Meiner in einem Interview, das am Dienstag in der «Neuen Luzerner Zeitung» und im «St. Galler Tagblatt» erschienen ist.Heute dauere alles viel zu lange. Es bestünden zwar Fristen, aber die Behörden hielten sich nicht daran. Meiner findet es deshalb prüfenswert, die holländische Praxis zu übernehmen. Dort würden theoretisch die Behörden gebüsst, wenn sie die Verfahrensfristen nicht einhalten. Die Busse bestehe darin, dass die betroffenen Asylsuchenden in den Genuss eines längeren Verfahrens kommen. Nach Ansicht von Meiner fehlt den Behörden in der Schweiz das notwendige Personal. Er plädiert deshalb darauf, dass vor allem zu Beginn der Verfahren viele Ressourcen eingesetzt werden. Ideal wären 15 Verfahrenszentren, verteilt im ganzen Land. «Wer kein Asyl erhält, soll direkt vom Empfangszentrum weggewiesen werden.»

 Wen wir das Rad schon nicht zurückdrehen könne, dann muss soviel Personal zu Verfügung stehen, das ein verfahren innert maximal 3 Monaten abgeschlossen werden kann und der Unerwünschte  wider ausgewiesen werden wird, alles andere ist eine Hinhaltetaktik der Asylanten. Diese Maßnahme wird schon länger gefordert.

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Ein Sudanese sollte von Österreich nach Ungarn abgeschoben werden. Das Land steht wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium in Wien spricht von einem Einzelfall.Quelle

 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals die Abschiebung eines Flüchtlings von Österreich nach Ungarn untersagt. Das berichtete der „Standard“. In einem Schreiben an den Anwalt eines 30-jährigen Sudanesen hält der Gerichtshof fest, dass der Mann bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Das Nachbarland Österreichs stand zuletzt wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung. Laut Dublin II-Abkommen hat ein Flüchtling in jenem Land das Verfahren zu absolvieren, über das er den EU-Raum betreten hat. Der Sudanese war laut Angaben eines Mitarbeiters des Anwalts Edward W. Daigneault 2010 über Ungarn nach Österreich gekommen und hat hier Asyl beantragt. Der Antrag wurde demnach im Jänner 2011 zurückgewiesen, woraufhin der Mann untergetaucht sei. Ende Dezember sei er gefunden und in Schubhaft genommen worden. Eine Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) blieb erfolglos, ebenso wurde vom Verwaltungsgerichtshof ein Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Der Anwalt wandte sich daraufhin an den EGMR. Argumentiert habe man mit Gleichheitswidrigkeit, so der Mitarbeiter, denn jene Asylwerber, die neu kommen bzw. deren Verfahren läuft, dürften vorläufig bleiben, weil der Asylgerichtshof gemeint habe, man müsse die Situation in Ungarn evaluieren und solle derzeit nicht dorthin abschieben. Zuletzt hatte etwa das Flüchtlings-Hochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisiert, dass asylsuchende Personen in Ungarn für die gesamte Verfahrensdauer eingesperrt würden. In dem Schreiben des EGMR von Mittwoch heißt es nun ohne explizite Begründung, dass der Sudanese bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Österreich habe jetzt die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, das Verfahren selbst ist also noch anhängig, erklärte der Mitarbeiter des Anwalts. Ziel sei es, dass das Asylverfahren in Österreich stattfindet. Laut „Standard“ wurde der Sudanese am Donnerstag unter Meldeauflagen aus der Schubhaft entlassen. Ein Sprecher des Innenministeriums sprach von einer Einzelfallentscheidung. Der EGMR habe in diesem Fall und ohne Begründung erklärt, dass jetzt keine Rückschiebung durchgeführt werden soll. Das Gericht prüfe den Fall und es sei offen, wie die Sache ausgehe.

Es gab eine Zeit in der Geschichte, da wurden solche Gesetze für Menschenrechte einfach ausgesetzt. Oder so verändert das eine Gewisse Gruppe gar keine Rechte mehr besass. Sollte man das heute auch wider einführen?   

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