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Mit ‘Asylwesen’ getaggte Artikel


Volk steh auf den Sturm bricht los…

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe fordert schnellere Asylverfahren. Asylsuchende würden weniger in die Schweiz kommen, wenn sie schnell abgelehnt würden.Quelle

 Eine schnellere Erledigung von aussichtslosen Asylanträgen könnte dazu beitragen, dass viele Asylanten gar nicht erst eine Reise in die Schweiz in Betracht ziehen. Diese Meinung vertritt Beat Meiner, der Generalsekretär der Schweizerischen Flüchtlingshilfe, in einem Interview. 
 Eine Reise in die Schweiz sei mit Aufwand verbunden. Wenn sich herumsprechen würde, dass aussichtslose Verfahren in der Schweiz innert Wochen erledigt werden, würden sich alle Asylbewerber zweimal überlegen, ob es sich für sie lohnt. Dies sagte Meiner in einem Interview, das am Dienstag in der «Neuen Luzerner Zeitung» und im «St. Galler Tagblatt» erschienen ist.Heute dauere alles viel zu lange. Es bestünden zwar Fristen, aber die Behörden hielten sich nicht daran. Meiner findet es deshalb prüfenswert, die holländische Praxis zu übernehmen. Dort würden theoretisch die Behörden gebüsst, wenn sie die Verfahrensfristen nicht einhalten. Die Busse bestehe darin, dass die betroffenen Asylsuchenden in den Genuss eines längeren Verfahrens kommen. Nach Ansicht von Meiner fehlt den Behörden in der Schweiz das notwendige Personal. Er plädiert deshalb darauf, dass vor allem zu Beginn der Verfahren viele Ressourcen eingesetzt werden. Ideal wären 15 Verfahrenszentren, verteilt im ganzen Land. «Wer kein Asyl erhält, soll direkt vom Empfangszentrum weggewiesen werden.»

 Wen wir das Rad schon nicht zurückdrehen könne, dann muss soviel Personal zu Verfügung stehen, das ein verfahren innert maximal 3 Monaten abgeschlossen werden kann und der Unerwünschte  wider ausgewiesen werden wird, alles andere ist eine Hinhaltetaktik der Asylanten. Diese Maßnahme wird schon länger gefordert.

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Die Staatsanwaltschaft Winterthur hat die Untersuchung zum Tod eines 2010 bei einer Zwangsausschaffung verstorbenen Nigerianers eingestellt. Wie sie am Freitag mitteilte, könne „nicht rechtsgenügend belegt werden“, dass mögliche Pflichtverletzungen des Ausschaffungspersonals zum Tod des Mannes geführt hätten.Quelle


(sda) Für die Staatsanwaltschaft seien die Feststellungen zweier Gutachter überzeugend, wonach Herzrhythmusstörungen zum Tod des Asylbewerbers geführt haben. Diese wiederum seien die Folge davon gewesen, dass das Herz des 29-jährigen Mannes stark vorgeschädigt gewesen sei. Ausgelöst worden seien die Herzrhythmusstörungen durch die Erregung des Mannes als er sich gegen die Ausschaffung wehrte. Möglicherweise habe auch der zuvor durchgeführte Hungerstreik die Herzprobleme verstärkt. Bei dem Tod sei somit „von einem natürlichen inneren Geschehen auszugehen“. Viktor Gyöffri, Anwalt der Hinterbliebenen des Ausschaffungshäftlings, kündigte am Freitag eine Beschwerde beim Zürcher Obergericht gegen den Einstellungsbeschluss an. Er betonte gegenüber der Nachrichtenagentur sda, die beiden medizinischen Gutachten widersprächen sich bei der Diagnose des Herzfehlers. Es müsse deshalb weiterhin davon ausgegangen werden, dass der Stress bei der Ausschaffung und durch den Hungerstreik zum Tod geführt hätten. Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hatte die Einstellung der Untersuchung bereits Mitte 2011 angekündigt. Damals hatte ein zweites, von der Universität Giessen (D) angefertigtes Gutachten den Befund des Erstgutachtens bestätigt, das vom Zürcher Institut für Rechtsmedizin erstellt worden war. Beide Gutachten hatten den Tod des Asylbewerbers bei der Zwangsausschaffung im März 2010 auf die Herzrhythmusstörungen zurückgeführt. Das Zweitgutachten schloss einen Zusammenhang zwischen den Abläufen bei der Zwangsausschaffung und dem Tod des Nigerianers aus. Der Mann hatte sich im März 2010 heftig gegen die Ausschaffung gewehrt und war deshalb gefesselt worden. Nach seinem Tod waren die Zwangsausschaffungen nach Nigeria über ein Jahr lang eingestellt worden.

 Währe er gesünder gewesen hätte er es überlebt. Zumal er nicht Gegenwehr  leisten sollte. Wir befürworten die Einstellung des Verfahrens.    

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Die Gemeinden sind nach dem Entscheid des Kantons Aargau unter Druck geraten. 1472 Asylsuchende wurden dem Kanton Aargau vom Bund zugewiesen, doch niemand will sie aufnehmen. Das Problem kann wohl nur mit einer Aufnahmepflicht gelöst werden.Quelle

 

Sie feiern, sie tanzen und fahren hupend mit einem Traktorkorso durch das Dorf. Die Bettwiler freuen sich über das für das 560-Seelen-Dorf positive Gutachten des Kantons Aargau und haben damit vorerst erfolgreich gegen eine Asylunterkunft gekämpft. Das Problem einer Unterbringung der zahlreichen Asylsuchenden ist damit aber nicht gelöst – im Gegenteil. Der Druck ist dadurch auf alle 219 Aargauer Gemeinden umso mehr gestiegen: «Die Asylbewerber kommen nach wie vor in den Kanton Aargau. Es werden uns pro Monat bis zu 180 Personen zugewiesen. Und sie brauchen alle ein Dach über dem Kopf», sagt Regierungsrätin Susanne Hochuli. Dem Aargau wurde im letzten Jahr 1472 Asylsuchende zugewiesen. Der Kanton Aargau hat nach dem Bescheid des Rechtsdienstes über das Gutachten umgehend mit der Vereinigung der Aargauer Gemeindeammänner eine paritätische Kommission einberufen, die sich nun schnellstmöglich um eine kurzfristige wie auch langfristige Lösung kümmert. Der «Fall Bettwil» dürfte gewisse kantonale Konsequenzen haben: Der Regierungsrat will das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) so anpassen, dass es den Gemeinden zukünftig nicht mehr möglich ist, eine Ersatzabgabe zu leisten, wenn sie keine Asylsuchenden aufnehmen wollen. «Das muss man so prüfen und anpassen, dass alle Gemeinden ihrer Pflicht nachkommen werden», bestätigt Hochuli. Auch für Renate Gautschy, die Präsidentin der Vereinigung und Gemeindeammann von Gontenschwil, ist klar: «Das Problem ist wohl nur so lösbar, dass man das Gesetz anpasst. Dennoch ist unser Ziel, die Gemeinden nicht dazu verpflichten zu müssen. Um dies aber zu erreichen, braucht es eine gewisse Solidarität der Gemeinden», sagt sie. Der Bund hält nach wie vor an Bettwil und den zentralen Bundesunterkünften fest. «Der Vorteil dieser Unterkünfte ist, dass man einen schnelleren Entscheid zur Rückführung der Asylsuchenden herbeiführen kann», sagt Michael Glauser, Sprecher des Bundesamts für Migration.

Gemeinden dürfen nicht verpflichtet werden Asylanten aufzunehmen. Wir alle sind Bettwiler! Leider sind es so viele die ein Dach benötigen (leider) das ein anderer Kanton nun in den Sauren Apfel beissen muss.

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Die Militäranlage in Bettwil kann nicht wie beabsichtigt als Asylunterkunft des Bundes genutzt werden, entschied der Aargauer Regierungsrat. Das freut die Gemeinde und das Komitee Probettwil.Quelle

«Das unsägliche Leiden, Demonstrieren und Arbeiten der Bettwiler, des Komitees und all seinen Sympathisanten ist vorbei. Unser Kampf hat sich gelohnt.» Das schreibt Roger Burri vom Komitee Probettwil in einem internen Mail, das der az vorliegt. Auch Wolfgang Schibler, Gemeindeammann von Bettwil, reagiert zufrieden auf den Entscheid des Regierungsrates, dass «die Umnutzung der ausserhalb der Bauzone liegenden Grossanlage erstens bewilligungspflichtig und zweitens nicht bewilligungsfähig» sei, wie diese heute Morgen mitteilte. «Landammann Urs Hoffmann hatte uns gestern Abend diesen Beschluss bei einer Sitzung bekannt gegeben», so Schibler. Es zeige, dass sich der Widerstand gelohnt und es sich bewährt habe, sehr viel Zeit dafür zu investieren. «Für uns war schon immer klar, dass es bewilligungspflichtig ist», sagt der Bettwiler Gemeindeammann. «Dass das Gutachten des Rechtsdienstes des Regierungsrats die bisherige Haltung des Gemeinderats bestätigt, freut uns selbstverständlich.» Das Bundesamt für Migration (BFM) ging aufgrund seiner rechtlichen Abklärungen davon aus, dass die zivile Mitbenutzung der Militäranlage in Bettwil durch 80 bis 100 Asylsuchende während sechs Monaten ohne Baubewilligung möglich sei. Was, wie sich nun herausstellte, nach kantonalem Gesetz doch nicht zutraf. Bettwil erwartet nun, dass der Bund nach einer eingehenden Analyse zum gleichen Schluss wie Kanton und Gemeinde gelangt. Schibler glaubt, dass der Bund nun das Projekt «Asylunterkunft Bettwil» komplett fallen lässt. «Der Bund kann es sich schlicht nicht leisten, zwei Rechtsguthaben des Kantons und der Gemeinde Bettwil zu ignorieren», sagt Schibler. Die az berichtet seit Ende November multimedial über den Fall Bettwil. Alle News, Bilder und exklusive Videos im Online-Dossier. Wie es im Communiqué des Regierungsrates heisst, setzt der Regierungsrat nun «zur Bewältigung der ausserordentlichen Situation im Asylwesen» zusammen mit der Gemeindeammänner-Vereinigung eine paritätische Kommission ein. Diese soll rasch Vorschläge ausarbeiten, wie die hohe Zahl von zugewiesenen Asylsuchenden dezentral untergebracht werden kann. Daneben soll eine Revision des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes ausgearbeitet werden: Die Gemeinden sollen laut Regierung stärker verpflichtet werden, Asylsuchende aufzunehmen. Die 219 Gemeinden sollen sich nicht mehr mit der Bezahlung der Ersatzabgabe von der Pflicht befreien können, Asylsuchenden ein Dach über dem Kopf anzubieten. Dieser Meinung ist auch Burri von Probettwil: «Es müssen jetzt diejenigen Gemeinden Hand zur Lösung des Problems bieten, welche noch gar keine Asylanten beherbergen. Das Freikaufen von dieser Pflicht muss abgeschafft werden»,

 Wir Gratulieren der Gemeinde Bettwil. Ein Grosser Sieg für eine 500 Kopf Gemeinde. Doch die frage stellt sich in den Raum, wer bekommt nun die 140 Asylanten? Welcher Kanton muss nun in den Kampf ziehen oder in der Sauren Asylanten Apfel beissen?  

Bruderschaft 1291

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