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Mit ‘Asylgesuche’ getaggte Artikel


Die Schweiz wird bei der Verteilung von Entwicklungsgeldern künftig stärker berücksichtigen, ob ein Staat bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber mit ihr zusammenarbeitet. Dies sagte Bundesrätin Simonetta Sommaruga in einem Interview.Quelle


Einen entsprechenden Entscheid habe der Bundesrat am vergangenen Mittwoch gefällt, sagte die Vorsteherin des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements in einem Interview, das am Montag in der “Aargauer Zeitung” und in der “Südostschweiz” veröffentlicht wurde. “Der Bundesrat wird in der internationalen Zusammenarbeit künftig die Kooperationsbereitschaft eines Staates stärker gewichten”, sagte sie. Konkret sprach Sommaruga die Zusammenarbeit mit Tunesien an. Die Schweiz werde die neue Regierung in ihren Bemühungen unterstützen, ein demokratisches Land aufzubauen. “Wir erwarten aber, dass Tunesien in der Rückkehrfrage auch mit uns zusammenarbeitet.” Die Kooperation ist gemäss der Justizministerin bereits aufgegleist: Bundesrat Didier Burkhalter habe am WEF mit dem tunesischen Aussenminister “entsprechende Gespräche geführt”. Sie könne zwar “nichts versprechen”, aber die Verhandlungen würden in den nächsten Wochen weitergeführt. Eine strikte Kopplung der Zusammenarbeit an die Kooperation bei Rückführungen lehnt der Bundesrat indes ab: Er stellt sich gegen entsprechende Vorstösse. Dies bekräftigte Aussenminister Didier Burkhalter vergangene Woche. Der Nationalrat hat einer Motion der SVP zugestimmt, der Ständerat entscheidet in der Frühjahrssession. Die SVP verlangt, dass die Schweiz nur noch jenen Ländern Entwicklungshilfe leisten soll, die Asylsuchende zurücknehmen. Sommaruga betonte, dass die Zusammenarbeit mit vielen Ländern bereits “ausgezeichnet” funktioniere – aber “wo Verbesserungen möglich sind, wollen wir diese realisieren”. Mit Guinea sei im letzten Herbst ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet worden. In zwei Wochen entsende das Bundesamt für Migration zudem eine Verbindungsperson nach Rom. Sommaruga wehrte sich gegen den Vorwurf, Italien sei ein schlechter Partner im Asylbereich. “Die Zusammenarbeit mit Italien kann sicher verbessert werden”, sagte sie, “sie ist aber besser als viele behaupten.” Zum Umgang mit kriminellen Asylbewerbern sagte die Justizministerin: “Ich sage auch, dass es mich stört, wenn Menschen, die ein Asylgesuch stellen, kriminell werden.” Deshalb sei sie auch bereit, den Vorschlag aus dem Tessin zu prüfen, Unterkünfte für renitente Asylbewerber zu errichten.

 Was gibt es da noch zu überlegen. Staate die ihre eigene Landsleute die wir auch nicht wollen, nicht zurücknehmen, bekommt keine Flüchtlingshilfe mehr. Doch für den Bundesrat leider etwas zu strikt, „ mehr gewichten“ ist nicht genug, ganz einstellen, muss die Lösung sein

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Möbelkauf und Mini-Job: In der Region will man die zahlreichen Asylbewerber künftig besser beschäftigen.Quelle

Die Bewohner der Regionalstelle in Bolligen kriegen seit kurzem Gutscheine, um ihre Möbel selbst zu erwerben», so Paul Mori, Geschäftsleiter der Flüchtlingshilfe der Heilsarmee Bern. So erhielten sie mehr Eigenständigkeit und seien neben den alltäglichen Arbeiten wie Kochen und Einkaufen anderweitig beschäftigt. In einem anderen Projekt, derzeit noch in Planung, sollen durch eine Brocki Arbeitsmöglichkeiten geschaffen werden. Denn die Suche nach Jobs ist für Asylbewerber sehr schwierig: «Es hat definitiv niemand auf diese Leute ge­wartet», so Mori. Auch im solothurnischen Asylzentrum Villa Schäfli, in dessen Umkreis es seit der Eröffnung wiederholt zu Autoaufbrüchen gekommen ist, setzt man auf Beschäftigung. Dort übernehmen Asylbewerber neu Hilfsarbeiten, wischen Strassen oder fegen die Wände herunter. Mit einem angenehmen Effekt: Die Männer verbringen ihre Tage sinnvoll und sind am Abend früher erschöpft: «So kann das Aggressionspotenzial im Durchgangszentrum gesenkt werden», so Claudia Hänzi vom Amt für soziale Sicherheit in der «Solothurner Zeitung». Bei Asyl Biel und Region stösst dieses Projekt auf ein positives Echo: «Etwas in dieser Art wäre sicher auch hier vorstellbar», meint Geschäftsleiter Philipp Rentsch.

Absolut der Richtige Weg, statt das die Asylanten rumhängen und ein Teil von ihnen unser Bevölkerung ausrauben und in Angst und Schrecken versetzen, solle sie schuften.  Natürlich sollen sie nicht an Arbeiten gewöhnen sonst wollen sie die Schweiz nicht mehr verlassen, was viele von ihnen ohnehin nicht beabsichtigen.    

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Ein Sudanese sollte von Österreich nach Ungarn abgeschoben werden. Das Land steht wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium in Wien spricht von einem Einzelfall.Quelle

 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals die Abschiebung eines Flüchtlings von Österreich nach Ungarn untersagt. Das berichtete der „Standard“. In einem Schreiben an den Anwalt eines 30-jährigen Sudanesen hält der Gerichtshof fest, dass der Mann bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Das Nachbarland Österreichs stand zuletzt wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung. Laut Dublin II-Abkommen hat ein Flüchtling in jenem Land das Verfahren zu absolvieren, über das er den EU-Raum betreten hat. Der Sudanese war laut Angaben eines Mitarbeiters des Anwalts Edward W. Daigneault 2010 über Ungarn nach Österreich gekommen und hat hier Asyl beantragt. Der Antrag wurde demnach im Jänner 2011 zurückgewiesen, woraufhin der Mann untergetaucht sei. Ende Dezember sei er gefunden und in Schubhaft genommen worden. Eine Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) blieb erfolglos, ebenso wurde vom Verwaltungsgerichtshof ein Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Der Anwalt wandte sich daraufhin an den EGMR. Argumentiert habe man mit Gleichheitswidrigkeit, so der Mitarbeiter, denn jene Asylwerber, die neu kommen bzw. deren Verfahren läuft, dürften vorläufig bleiben, weil der Asylgerichtshof gemeint habe, man müsse die Situation in Ungarn evaluieren und solle derzeit nicht dorthin abschieben. Zuletzt hatte etwa das Flüchtlings-Hochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisiert, dass asylsuchende Personen in Ungarn für die gesamte Verfahrensdauer eingesperrt würden. In dem Schreiben des EGMR von Mittwoch heißt es nun ohne explizite Begründung, dass der Sudanese bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Österreich habe jetzt die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, das Verfahren selbst ist also noch anhängig, erklärte der Mitarbeiter des Anwalts. Ziel sei es, dass das Asylverfahren in Österreich stattfindet. Laut „Standard“ wurde der Sudanese am Donnerstag unter Meldeauflagen aus der Schubhaft entlassen. Ein Sprecher des Innenministeriums sprach von einer Einzelfallentscheidung. Der EGMR habe in diesem Fall und ohne Begründung erklärt, dass jetzt keine Rückschiebung durchgeführt werden soll. Das Gericht prüfe den Fall und es sei offen, wie die Sache ausgehe.

Es gab eine Zeit in der Geschichte, da wurden solche Gesetze für Menschenrechte einfach ausgesetzt. Oder so verändert das eine Gewisse Gruppe gar keine Rechte mehr besass. Sollte man das heute auch wider einführen?   

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Dass zwischen 2006 und 2008 keine Asylgesuche auf Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten behandelt wurden, verstösst laut einem neuen Bericht gegen das Gesetz. Konsequenzen hat das aber keine.Quelle


Das Bundesamt für Migration (BFM) hat mit der Schubladisierung von Asylgesuchen auf Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten rechtswidrig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt der Untersuchungsbericht. Personelle Konsequenzen fordert der Experte nicht. In den Jahren 2006 bis 2008 sind auf den Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten 7000 bis 10 000 Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen eingegangen. Diese Gesuche wurden während mehreren Jahren nicht behandelt. Als Justizministerin Simonetta Sommaruga davon erfuhr, liess sie die Umstände von alt Bundesrichter Michel Féraud untersuchen. Dieser ist nun zum Schluss gekommen, dass die Nicht-Behandlung der Gesuche rechtswidrig war. Der Bundesrat nahm am Mittwoch Kenntnis vom Schlussbericht und veröffentlichte diesen. Verantwortlich für das rechtswidrige Vorgehen ist das Bundesamt für Migration (BFM). «Die festgestellten Rechtsverletzungen sind dem BFM zuzuordnen und von diesem zu verantworten», heisst es im Bericht. Am Pranger stehen damit dessen frühere Direktoren, insbesondere Eduard Gnesa. Strafrechtlich relevante Handlungen hat der alt Bundesrichter jedoch nicht ausfindig gemacht. Keiner der involvierten Beamten stehe unter Verdacht, die Amtsgewalt missbraucht zu haben. Auch disziplinarische Verfahren drängen sich für Féraud nicht auf. Die Fehler seien verjährt und die Verantwortlichen nicht mehr im Amt. Gnesa ist heute Sonderbotschafter für internationale Migrationsfragen. Den Flüchtlingen drohte durch die Schubladisierung der Gesuche laut dem Bericht «im Prinzip» keine Gefahr: Das BFM habe davon ausgehen dürfen, dass sie in beiden Ländern Schutz finden würden – gestützt auf das völkerrechtliche Verbot einer Rückschiebung von Flüchtlingen in Länder, in welchen ihnen Gefahr droht. In Einzelfällen kam es jedoch trotzdem zu Rückschiebungen von in Syrien inhaftierten irakischen Staatsangehörigen. Die Geschäftsleitung des BFM hatte am 20. November 2006 einer Sonderregelung zugestimmt. Darin stand unter anderem, dass die Gesuche aus Syrien «zurzeit nicht beantwortet» würden und dass zukünftige Eingaben «vorderhand nicht mehr dem BFM weiterzuleiten» seien. Später wurde die Regelung auch für Ägypten angewendet. Dass damit geltendes Recht verletzt wurde, steht für den alt Bundesrichter ausser Frage. Asylsuchende hätten einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens, schreibt Féraud. Die Rechtfertigung des ehemaligen Justizministers Christoph BlocherDas ParlamentChristoph Blocher auf MerklisteDetails, es habe sich nicht um formelle Asylgesuche gehandelt, lässt er nicht gelten: Die Eingaben seien grundsätzlich als Asylgesuche zu qualifizieren, hält Féraud fest.Zwar sei möglich, dass ein Teil nicht alle Voraussetzungen erfülle. Vor einem Nichteintretensentscheid wegen Formmängeln müsste jedoch eine Anhörung stattfinden. Im Übrigen gebe es keine Hinweise darauf, dass unter den Eingaben auch Gesuche «ohne Zusammenhang mit einem Schutzanliegen» vorhanden seien. Blocher hatte dazu gesagt: «Diese Leute wollten einfach in die Schweiz, kein einziger Flüchtling war darunter.» Vorgeschlagen hatte die Schubladisierung der Gesuche Jacques de Watteville, damals Botschafter in Syrien. Das BFM wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Sonderregelung problematisch sei, unter anderem 2008 vom neuen Botschafter in Syrien. Nicht restlos klären konnte der Bericht, wer wann was wusste. Der damalige BFM-Direktor Eduard Gnesa kann sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern, ob und wie er den damaligen Justizminister Christoph Blocher informierte. Er geht davon aus, Blocher mündlich informiert zu haben. Blocher hatte nicht bestritten, davon gewusst zu haben. Er sagte dazu in einem Interview: «Ich habe das abgesegnet.» Wohl nicht informiert war dagegen seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Untersuchung habe keine Hinweise ergeben, dass sie Aufschluss erhalten habe, heisst es im Bericht. «Es ist daher von einer fehlenden Information auszugehen.» Hier spricht Féraud von einer Verletzung der Informationspflicht. Widmer-Schlumpf wollte dies am Mittwoch vor den Medien nicht werten. Es gebe eine Vielzahl von Geschäften, hielt sie fest.

Abschaffung des Botschaftsasyls

Auch Simonetta Sommaruga wurde nicht informiert. Der damalige Direktor Alard du Bois-Reymond habe eine Orientierung für nicht erforderlich gehalten, steht im Bericht. Sommaruga entliess den Amtsdirektor am selben Tag, an dem sie über die Asylgesuche informierte. Der Autor des Berichts formuliert auch Empfehlungen für die Zukunft. Er hält die geplante Aufhebung der Möglichkeit, auf Schweizer Botschaften ein Asylgesuch einzureichen, für sinnvoll. Was die Gesuche betrifft, hält der Bericht fest, dass die Verfahren nun ordnungsgemäss abgewickelt werden müssen. Das Bundesamt für Migration muss die rund 3000 noch offenen Gesuche bis spätestens Ende 2013 behandeln.

Illegal oder nicht, der Entscheid von wem auch immer war absolut richtig. Wir können in der Schweiz nicht noch mehr Flüchtlinge und Asylanten aufnehmen (die mehrheitlich kriminell sind, oder später Untertauchen. Die zu starke Durchmischung von Kulturen, schädigt langfristig unsere Heimische Fauna.Quelle  

 

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Bundesrätin Simonetta Sommaruga will die Asylverfahren weiterhin «massiv verkürzen». Die Kritik an dem Vorgehen nimmt sie gelassen.Quelle

Trotz Kritik auch aus dem linken Lager hält Justizministerin Simonetta Sommaruga daran fest, die Asylverfahren «massiv zu kürzen». Allerdings spricht sie in einem im «Tages- Anzeiger» und «Bund» veröffentlichten Interview von einem mehrjährigen Reformprozess «Unsere Asylverfahren dauern heute durchschnittlich 1400 Tage – das ist viel zu lange. Ein von mir in Auftrag gegebener Bericht hat dies schonungslos aufgezeigt», sagte die Berner SP-Bundesrätin im Interview wörtlich. Wegen der langen Verfahren habe das Asylverfahren in der Bevölkerung ein Glaubwürdigkeitsproblem.

Genaue zu lange. Max 6 Monate dann raus. Oder erst gar nicht rein

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Ab April 2009 wird die Schweiz auf Asylgesuche und Beschwerden von Menschen aus dem Kosovo, Serbien und Burkina Faso nicht mehr eintreten. Der Bundesrat hat diese Länder auf die Liste der “Safe Countries”, also der sicheren Staaten, gesetzt. Endlich müssen wir nicht mehr alle Personen von diesen Länder bei uns aufnehmen, oder noch besser man kann Kosovaren und Serben Problemlos wieder abschieben. Mit diesem Entscheid erhalten Staatsangehörige dieser Länder nur dann noch Asyl in der Schweiz, wenn es Hinweise auf eine Verfolgung gibt. Die Gesuche aus Serbien und Kosovo nahmen um ein Viertel zu. Insgesamt wurden 2008 16’606 Gesuche gestellt. Das sollte doch reichen, wir sind doch kein Schlaraffen Land. Also macht euch auf den Weg nach Hause oder kommt erst gar nicht.

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