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Mit ‘Asyl’ getaggte Artikel


Immer häufiger werden nordafrikanische Asylbewerber in Basel straffällig. Ein SVP-Grossrat fordert nun ein härteres Vorgehen.Quelle

Drei Asylsuchende standen gestern vor dem Strafgericht – alle hatten kurz nach ihrer Ankunft in der Schweiz delinquiert. So etwa ein Algerier, der mit 1,5 Promille am Bahnhof SBB verhaftet wurde: Er hatte auf einer Zugfahrt 720 Franken aus einer Manteltasche gestohlen. Bei seiner Festnahme beschimpfte er die Polizisten und versuchte, sie zu beissen. Weil er einschlägig vorbestraft ist, erhielt er neun Monate Haftstrafe unbedingt. Laut Polizei stieg die Auslastung des Untersuchungsgefängnisses von 2010 auf 2011 von 83 auf 99 Prozent – wie viele Nordafrikaner sich unter den Insassen befinden, ist nicht klar. Doch auch die Staatsanwaltschaft weiss: «Die Zahl von Delinquenten aus dem Maghreb ist steigend», so Sprecher Peter Gill. Beim ersten Vorfall gebe es in der Regel einen Haftstrafbefehl und häufig eine bedingte Strafe. Dies passt SVP-Grossrat Eduard Rutschmann gar nicht: Er hatte im Herbst eine Interpellation zu den Problemen mit Maghrebinern in Basel eingereicht. «Seither wurde es noch schlimmer. Ich weiss aus guten Quellen, dass in Basel täglich sieben Nordafrikaner festgenommen werden», so Rutschmann. Diese Zahl wollte Gill nicht kommentieren. Rutschmann befürchtet im Frühling eine neue Welle von afrikanischen Asylsuchenden. «Wir brauchen dringend mehr Polizeipräsenz, deswegen werde ich einen Vorstoss einreichen», sagt er. 

Und noch immer sind die Meisten der Bevölkerung Gutmenschen die allen eine Chance geben wollen. Warten wir auf die Abstimmung „Masseneinwanderung stoppen“ Bis dahin hoffen wir, auf noch viele solche Negative Meldungen der Asylanten, das nutzt unserer Sache. 

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Die SVP lanciert die angekündigte Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung”. Mit der Initiative soll die eigenständige Steuerung über die Zuwanderung zurückgewonnen werden, nachdem die Schweiz die Kontrolle über die Zuwanderung verloren hat. Immer mehr Menschen strömen in unser Land, mit gravierenden Folgen für Volkswirtschaft und Gesellschaft. Hauptgründe für diese Entwicklung sind insbesondere die Einwanderung aus der EU, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen. Die Masseneinwanderung ist zu stoppen. Die Initiative der SVP schafft die Grundlagen dazu, indem der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens begrenzt werden soll.Quelle

Nachdem die SVP-Delegierten bereits Ende Mai 2011 den Grundsatzbeschluss zur Lancierung einer Volksinitiative gefällt haben, beginnt nun die Unterschriftensammlung im August. In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Die Zuwanderung erfolgt heute ungebremst. Diese problematische Situation wird verursacht durch die Einwanderung aus der EU, einen zu einfachen Familiennachzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegale Aufenthalter und erneut steigende Asylzahlen. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren, massiven Bevölkerungswachstum als Folge der Migration. Je nach Szenario könnten dann bis zu 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher.

Die SVP will mit ihrer Volksinitiative diese Masseneinwanderung stoppen und die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnen. Ein souveräner Staat muss selbst bestimmen können, in welcher Grössenordnung und in welcher Qualität die Zuwanderung erfolgen soll. Dies liegt auch im Interesse der Wirtschaft. Mit der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung” verlangt die SVP, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig steuern kann. Dies geschieht dadurch, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. Der Initiativtext hält entsprechend fest, dass alle Ausländerkategorien miteinbezogen werden, auch die Grenzgänger und der Asylbereich. In die Bundesverfassung soll auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Weiter hält die Initiative massgebende Kriterien zur Vergabe von Bewilligungen fest: Ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz muss vorliegen. Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren (können und wollen). Zudem ist eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen. Schliesslich ist auch dafür zu sorgen, dass die Ansprüche auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen sinnvoll beschränkt werden können.

 Die Hoffnungen und Erwartungen sind sehr Gross. Wir wollen in dieser Abstimmung mit einem Sieg in die Arena eintreten.   

Bruderschaft 1291

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Ein Sudanese sollte von Österreich nach Ungarn abgeschoben werden. Das Land steht wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium in Wien spricht von einem Einzelfall.Quelle

 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat erstmals die Abschiebung eines Flüchtlings von Österreich nach Ungarn untersagt. Das berichtete der „Standard“. In einem Schreiben an den Anwalt eines 30-jährigen Sudanesen hält der Gerichtshof fest, dass der Mann bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Das Nachbarland Österreichs stand zuletzt wegen seines Umgangs mit Asylwerbern in der Kritik. Das Innenministerium spricht von einer Einzelfallentscheidung. Laut Dublin II-Abkommen hat ein Flüchtling in jenem Land das Verfahren zu absolvieren, über das er den EU-Raum betreten hat. Der Sudanese war laut Angaben eines Mitarbeiters des Anwalts Edward W. Daigneault 2010 über Ungarn nach Österreich gekommen und hat hier Asyl beantragt. Der Antrag wurde demnach im Jänner 2011 zurückgewiesen, woraufhin der Mann untergetaucht sei. Ende Dezember sei er gefunden und in Schubhaft genommen worden. Eine Schubhaftbeschwerde beim Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) blieb erfolglos, ebenso wurde vom Verwaltungsgerichtshof ein Antrag auf aufschiebende Wirkung abgelehnt. Der Anwalt wandte sich daraufhin an den EGMR. Argumentiert habe man mit Gleichheitswidrigkeit, so der Mitarbeiter, denn jene Asylwerber, die neu kommen bzw. deren Verfahren läuft, dürften vorläufig bleiben, weil der Asylgerichtshof gemeint habe, man müsse die Situation in Ungarn evaluieren und solle derzeit nicht dorthin abschieben. Zuletzt hatte etwa das Flüchtlings-Hochkommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) kritisiert, dass asylsuchende Personen in Ungarn für die gesamte Verfahrensdauer eingesperrt würden. In dem Schreiben des EGMR von Mittwoch heißt es nun ohne explizite Begründung, dass der Sudanese bis auf weiteres nicht nach Ungarn abgeschoben werden soll. Österreich habe jetzt die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, das Verfahren selbst ist also noch anhängig, erklärte der Mitarbeiter des Anwalts. Ziel sei es, dass das Asylverfahren in Österreich stattfindet. Laut „Standard“ wurde der Sudanese am Donnerstag unter Meldeauflagen aus der Schubhaft entlassen. Ein Sprecher des Innenministeriums sprach von einer Einzelfallentscheidung. Der EGMR habe in diesem Fall und ohne Begründung erklärt, dass jetzt keine Rückschiebung durchgeführt werden soll. Das Gericht prüfe den Fall und es sei offen, wie die Sache ausgehe.

Es gab eine Zeit in der Geschichte, da wurden solche Gesetze für Menschenrechte einfach ausgesetzt. Oder so verändert das eine Gewisse Gruppe gar keine Rechte mehr besass. Sollte man das heute auch wider einführen?   

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Dass zwischen 2006 und 2008 keine Asylgesuche auf Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten behandelt wurden, verstösst laut einem neuen Bericht gegen das Gesetz. Konsequenzen hat das aber keine.Quelle


Das Bundesamt für Migration (BFM) hat mit der Schubladisierung von Asylgesuchen auf Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten rechtswidrig gehandelt. Zu diesem Schluss kommt der Untersuchungsbericht. Personelle Konsequenzen fordert der Experte nicht. In den Jahren 2006 bis 2008 sind auf den Schweizer Botschaften in Syrien und Ägypten 7000 bis 10 000 Asylgesuche von irakischen Staatsangehörigen eingegangen. Diese Gesuche wurden während mehreren Jahren nicht behandelt. Als Justizministerin Simonetta Sommaruga davon erfuhr, liess sie die Umstände von alt Bundesrichter Michel Féraud untersuchen. Dieser ist nun zum Schluss gekommen, dass die Nicht-Behandlung der Gesuche rechtswidrig war. Der Bundesrat nahm am Mittwoch Kenntnis vom Schlussbericht und veröffentlichte diesen. Verantwortlich für das rechtswidrige Vorgehen ist das Bundesamt für Migration (BFM). «Die festgestellten Rechtsverletzungen sind dem BFM zuzuordnen und von diesem zu verantworten», heisst es im Bericht. Am Pranger stehen damit dessen frühere Direktoren, insbesondere Eduard Gnesa. Strafrechtlich relevante Handlungen hat der alt Bundesrichter jedoch nicht ausfindig gemacht. Keiner der involvierten Beamten stehe unter Verdacht, die Amtsgewalt missbraucht zu haben. Auch disziplinarische Verfahren drängen sich für Féraud nicht auf. Die Fehler seien verjährt und die Verantwortlichen nicht mehr im Amt. Gnesa ist heute Sonderbotschafter für internationale Migrationsfragen. Den Flüchtlingen drohte durch die Schubladisierung der Gesuche laut dem Bericht «im Prinzip» keine Gefahr: Das BFM habe davon ausgehen dürfen, dass sie in beiden Ländern Schutz finden würden – gestützt auf das völkerrechtliche Verbot einer Rückschiebung von Flüchtlingen in Länder, in welchen ihnen Gefahr droht. In Einzelfällen kam es jedoch trotzdem zu Rückschiebungen von in Syrien inhaftierten irakischen Staatsangehörigen. Die Geschäftsleitung des BFM hatte am 20. November 2006 einer Sonderregelung zugestimmt. Darin stand unter anderem, dass die Gesuche aus Syrien «zurzeit nicht beantwortet» würden und dass zukünftige Eingaben «vorderhand nicht mehr dem BFM weiterzuleiten» seien. Später wurde die Regelung auch für Ägypten angewendet. Dass damit geltendes Recht verletzt wurde, steht für den alt Bundesrichter ausser Frage. Asylsuchende hätten einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens, schreibt Féraud. Die Rechtfertigung des ehemaligen Justizministers Christoph BlocherDas ParlamentChristoph Blocher auf MerklisteDetails, es habe sich nicht um formelle Asylgesuche gehandelt, lässt er nicht gelten: Die Eingaben seien grundsätzlich als Asylgesuche zu qualifizieren, hält Féraud fest.Zwar sei möglich, dass ein Teil nicht alle Voraussetzungen erfülle. Vor einem Nichteintretensentscheid wegen Formmängeln müsste jedoch eine Anhörung stattfinden. Im Übrigen gebe es keine Hinweise darauf, dass unter den Eingaben auch Gesuche «ohne Zusammenhang mit einem Schutzanliegen» vorhanden seien. Blocher hatte dazu gesagt: «Diese Leute wollten einfach in die Schweiz, kein einziger Flüchtling war darunter.» Vorgeschlagen hatte die Schubladisierung der Gesuche Jacques de Watteville, damals Botschafter in Syrien. Das BFM wurde verschiedentlich darauf hingewiesen, dass die Sonderregelung problematisch sei, unter anderem 2008 vom neuen Botschafter in Syrien. Nicht restlos klären konnte der Bericht, wer wann was wusste. Der damalige BFM-Direktor Eduard Gnesa kann sich nach eigenen Angaben nicht mehr erinnern, ob und wie er den damaligen Justizminister Christoph Blocher informierte. Er geht davon aus, Blocher mündlich informiert zu haben. Blocher hatte nicht bestritten, davon gewusst zu haben. Er sagte dazu in einem Interview: «Ich habe das abgesegnet.» Wohl nicht informiert war dagegen seine Nachfolgerin Eveline Widmer-Schlumpf. Die Untersuchung habe keine Hinweise ergeben, dass sie Aufschluss erhalten habe, heisst es im Bericht. «Es ist daher von einer fehlenden Information auszugehen.» Hier spricht Féraud von einer Verletzung der Informationspflicht. Widmer-Schlumpf wollte dies am Mittwoch vor den Medien nicht werten. Es gebe eine Vielzahl von Geschäften, hielt sie fest.

Abschaffung des Botschaftsasyls

Auch Simonetta Sommaruga wurde nicht informiert. Der damalige Direktor Alard du Bois-Reymond habe eine Orientierung für nicht erforderlich gehalten, steht im Bericht. Sommaruga entliess den Amtsdirektor am selben Tag, an dem sie über die Asylgesuche informierte. Der Autor des Berichts formuliert auch Empfehlungen für die Zukunft. Er hält die geplante Aufhebung der Möglichkeit, auf Schweizer Botschaften ein Asylgesuch einzureichen, für sinnvoll. Was die Gesuche betrifft, hält der Bericht fest, dass die Verfahren nun ordnungsgemäss abgewickelt werden müssen. Das Bundesamt für Migration muss die rund 3000 noch offenen Gesuche bis spätestens Ende 2013 behandeln.

Illegal oder nicht, der Entscheid von wem auch immer war absolut richtig. Wir können in der Schweiz nicht noch mehr Flüchtlinge und Asylanten aufnehmen (die mehrheitlich kriminell sind, oder später Untertauchen. Die zu starke Durchmischung von Kulturen, schädigt langfristig unsere Heimische Fauna.Quelle  

 

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Was mit abgewiesenen Asylbewerbern passiert, weiss niemand so genau. Von 40 Prozent der Asylsuchenden ist knapp zehn Jahre nach ihrem Antrag nichts über den Aufenthaltsort bekannt.Quelle

Unbedingt

Wer in der Schweiz kein Asyl erhält, reist nicht unbedingt in sein Heimatland zurück. 40 Prozent der Asylbewerber «verschwinden», wie ein Bericht des Bundesamts für Migration (BFM) zeigt. Von den 24 000 Personen, die 2002 erstmals in der Schweiz um Asyl nachgesucht haben, halten sich inzwischen rund 30 Prozent legal in der Schweiz auf, sei es als vorläufig aufgenommene oder als anerkannte Flüchtlinge. Von weiteren rund 30 Prozent wissen die Behörden, dass sie nach Ablehnung des Gesuchs die Schweiz verlassen haben. Von den restlichen 40 Prozent, rund 9000 Personen, ist nicht bekannt, wo sie sich aufhalten. Sie gelten laut BFM-Bericht als «verschwunden», wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Den Bericht hat das Amt im Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Ständerats zum Thema Beschleunigung des Asylverfahrens verfasst. Er zeigt aber auch die grosse Zahl von untergetauchten Asylsuchenden. Von den 9000 Personen, die 2007 erstmals Asyl beantragt hatten, sind laut «NZZ am Sonntag» nur 17 Prozent verschwunden. Grund dafür ist allerdings, dass auch rund vier Jahre nach Eingang des Gesuchs viele Verfahren noch hängig sind. Oft verschwinden abgewiesene Asylbewerber kurz vor der geplanten Rückführung. So mussten 2010 fast die Hälfte der gebuchten Flüge für Rückführungen in andere Dublin-Staaten annulliert werden. Etwas besser sind die Zahlen bei den Sonderflügen für Zwangsausschaffungen: Dort wurden laut Bericht rund ein Drittel der Flüge annulliert, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. Vermutlich befinden sich dort mehr Personen bereits in Ausschaffungshaft. Denn laut den Verfassern des Berichts verhindert die beschränkte Anzahl Plätze in Ausschaffungsgefängnissen, vor allem in der Westschweiz, eine konsequentere Rückschaffung.

Wohin die Asylsuchenden verschwinden, ist unklar. Sie verlassen die Schweiz oder tauchen im Inland unter, wo sie möglicherweise als sogenannte Sans-Papier leben. 2004 ging das Bundesamt für Migration von rund 90 000 solchen Papierlosen aus, wovon ein Teil abgetauchte Asylsuchende seien. Deutlich höher liegen die Schätzungen der Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen. Sie ging 2002 von 70 000 bis 300 000 Sans-Papier in der Schweiz aus.

Eine total fehlgeleitete Politik. Asylanten die einen Negativ Entscheid erhalten haben, müssen Interniert werden. Bis zur Ausschaffung!!!!  Da wie aus dem Bericht zu entnehmen ist 40% untertauchen. Nach etlichen Jahren nennen sie sich  „Sands-Papiers“ Papierlose. Und fordern eine Aufenthaltsbewilligung. Noch schlimmer sie heiraten einen hiesigen. Oder vermehren sich unter einander, die Kinder vorderen danach, Schuhleintritt für Illegale. Untergetauchte Asylanten, müssen von Kopfgeldjäger aufgespürt werden.       

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Das Personal des Luzerner Kantonsspital erhält mehr Lohn. Für das laufende Jahr gibt es rückwirkend eine einmalige Zulage. Die Behauptung, das Spital habe in den letzten Jahren Stellen abgebaut, sei schlicht falsch. Quelle

Wie gross die Lohnerhöhungen konkret ausfallen, wollte Benno Fuchs, Chef des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) an einer Medienorientierung nicht sagen. Sie betreffe alle Lohnbereiche, aber nicht alle gleich. Insgesamt steigt der Lohnaufwand im nächsten Jahr um 5,6 Prozent. Darin enthalten sind aber auch 100 neue Stellen. Zurzeit arbeiten 5600 Personen im LUKS.

Absolut richtig. Wir alle sind früher oder später einmal froh, um gutes Pflegepersonal in den Spitälern. Wie schon so oft auf unserm Blog Publiziert, muss in der Politik und der Gesellschaft ein umdenken stattfinden. Geld zuerst nur noch für Nationale Belange einzusetzen, bevor es für Ausland Projekte verschleudert  wird. Ebenfalls ist dieganze Asyl frage und das dazugehörige Geld, reine Verschwendung. Wieso sollen wir für Schwarzafrikaner und er gleichen bezahlen, wen wir es für die Schweiz in Pflegeberufe besser einsetzen können. Deshalb sind wir der Überzeugung, dass der Nationale Sozialismus das beste ist für ein Volk. Für unser Volk.

    Bruderschaft 1912   

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Die Polizei hat die letzten Aktivisten des Occupy-Camps in Zürich verhaftet und abgeführt. Einige fanden sich am Nachmittag beim Stauffacher ein, wo sie Kirchen-Asyl bis Anfang Januar erhalten. Quelle

Schon um 13 Uhr hatte eine Handvoll Aktivisten einen neuen Ort gefunden, an dem der Protest weitergehen kann: Das Areal der reformierten Kirche St.Jakob am Stauffacher im Zürcher Kreis 4. Unter ihnen sind zahlreiche, die von der Polizei festgenommen worden waren, jetzt aber wieder auf freiem Fuss sind. Die Gruppe darf hier auch bis am 5. Januar bleiben – sofern sie die Regeln befolgen. Diese wurden den Aktivisten von vier Vertretern der reformierten Kirchgemeinde Aussersihl an der Vollversammlung mit auf den Weg gegeben.  

Primär bin gibt es keine Einwände gegen Demos, sofern friedlich und unmaskiert von statten gehen. Doch auch solche Gruppierungen sollten wissen wann genug ist. Zuflucht bei der Kirche zu suchen, oder umgekehrt die Kirche bietet Asyl, dort hört der Spass auf. Obwohl das Grundstück der Kirche gehört, steht die Kirch auf öffentlichem Grund. Gotteshäuser bitten nicht das erste Mal Schutz, es gab bereits in der Vergangenheit solche Aktionen für Asylanten.  Die Kirche hat sich prinzipiell aus solchen Veranstaltungen raus zuhalten.  Oder sind sie auf der suche nach neuen Jünger? Mitgliederschwund mache erfinderisch. Die frage stellt sich, Aktivisten die so lange ausharren, sind das Arbeitslose? Geben deren gleichen die Ferien ein für ihre Überzeugung? Eher das erste genannte, Arbeitslose!!!! Doch die Kälte kommt, mal sehen wie lange die Rastazöpfe durchhalten.  

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Die nachfolgende Nachricht wird im deutschsprachigen Raum aus Gründen der politischen Korrektheit wohl nicht veröffentlicht werden. Steuergelder, die der Staat für Jugendliche aus islamischen oder afro-karibischen Staaten ausgibt, kann man gleich in den Kamin werfen. Nein, diese Nachricht stammt nicht aus obskuren Quellen, sondern von der niederländischen Regierung. Quelle

 

 

 

 

 

Von 2009 bis 2012 haben 34 niederländische Städte von der Regierung in Den Haag bei einem großen Pilotprojekt öffentliche Zuschüsse bekommen, mit denen sie Problemgruppen aus islamischen Staaten wie Marokko oder Afro-Kariben (etwa Jugendliche von den Antillen) beruhigen sollten. Es ging um Sozialarbeit und Jugendprojekte. Es war das größte Jugendprojekt für Problemgruppen, das es jemals in den Niederlanden gegeben hat. Nun liegt das Ergebnis vor: Je mehr Geld man in die Angehörigen dieser nicht-europäischen Problemgruppen investiert, desto mehr von ihnen brechen die Schule ab oder melden sich arbeitslos.

Das ist eine Meinung, die  auch wir so vertreten. Der Asylmissbrauch Quelle ist auch zu Lande bereits in Mode. Wer will noch arbeiten, wenn das Geld auf der Strasse liegt.  

 

 

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Wer des Landes verwiesen wurde oder mit einer Einreisesperre belegt ist, der soll auch nicht befristet einreisen dürfen. Das fordert die SVP.Quelle

Kriminelle Ausländer sollen drausen bleiben

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) hiess einen Vorstoss aus den Reihen der SVP mit der Forderung nach «keine befristete Einreisebewilligung» gut. Alfred Heer Wahlen 2011 Alfred Heer
SVP, ZH auf MerklisteKandidatendetails (SVP/ZH) fordert in seiner parlamentarischen Initiative, dass die Behörden sogenannte Suspensionsverfügungen nur noch in eingeschränktem Mass ausstellen können. Solche Verfügungen können durch die Ausländerbehörden aus humanitären Gründen, etwa für familiäre Angelegenheiten wie Beerdigungen, erlassen werden. Geht es nach der Kommission, sollen für verurteilte Kriminelle, welche die Schweiz rechtmässig nicht mehr betreten dürfen, keine Ausnahmen mehr gestattet werden. Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, hiess die Kommission die Initiative mit 14 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen gut. Die Kommissionsminderheit vertritt die Ansicht, dass humanitäre Gründe für eine befristete Einreise höher gewichtet werden sollen als die Gefahr einer neuerlichen Straffälligkeit während des befristeten Aufenthalts. Damit die SPK des Nationalrats zur Umsetzung des Anliegens von Alfred Heer eine Gesetzesvorlage ausarbeiten kann, braucht es noch die Zustimmung durch die Schwesterkommission des Ständerats.

Die nationalrätliche SPK lehnte an ihrer Sitzung vom Donnerstag einen anderen ausländerrechtlichen Vorstoss aus den Reihen der SVP ab. Mit 17 zu 8 Stimmen sagte sie nein zur Forderung von Sebastian Frehner (SVP/BS), Asylsuchende vom Asylverfahren auszuschliessen, die wegen eines Betäubungsmitteldeliktes zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden sind. Die Kommission anerkenne zwar die vom Initianten aufgegriffene Problematik. Sie bezweifle aber, dass das Problem auf diese Weise gelöst werden könne. Die Einstellung des Asylverfahrens führe nämlich nicht automatisch dazu, dass die betroffene Person die Schweiz verlasse. Als effizienter erachtet es die SPK, das Asylverfahren zu beschleunigen.

 Der Vorstoss kommt genau zu richtigen Zeitpunkt, auf die Wahlen im Oktober!   Leider sind zu viele Gutmenschen in der Regierung, die das aus Humanitären Gründen bekämpfen, oder noch schlimmer aus Menschenrechts gründen.

   

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