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Archiv für die Kategorie ‘SVP’


Beruhigungspritzen bei Ausschaffungsflügen – darüber ist ein heftiger Streit entbrannt. SVP-Nationalrat ist für eine härtere Linie, die Kommission zur Verhütung von Folter warnt. Quelle

An Armen und Beinen gefesselt, mit Helm und Spuckschutz: Sogenannte «Level-IV»-Rückführungen von abgewiesenen Asylbewerbern sind ernst. Sollen Ärzte in solchen Fällen gegen den Willen der Betroffenen Beruhigungsmittel spritzen dürfen, wenn sich diese zur Wehr setzen?Ja, findet SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz: «Es darf nicht weiterhin sein, dass sich Begleitpersonen und Polizisten von renitenten und kriminellen Auszuschaffenden schlagen, anspucken, beschimpfen und beissen lassen müssen», sagt er zur «Basler Zeitung» und kündigt einen parlamentarischen Vorstoss an, um Arzneimittel als polizeiliches Zwangsmittel zu erlauben.

Die Ärzte gehören gemäss «Berner Zeitung» zur Privatfrima Oseara GmbH, welche für die medizinische Betreuung zuständig ist. Begleitet werden Ausschaffungsflüge von der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF). Deren Präsident Jean-Pierre Restellini erachtet die Zwangsspritzen als sehr problematisch und fordert andere Lösungen. Auch die Ärztegesellschaft FMH spricht sich gegen die Spritzen aus: Ärzte hätten keine polizeiliche Funktion, sagt der ehemalige Präsident Jacques de Haller in der «BZ». Seit Mai 2012 hat die Schweiz 169 Zwangsausschaffungen durchgeführt. In drei Fällen spritze ein Arzt gegen den Willen der abgewiesenen Asylbewerber ein Beruhigungsmittel. Wegen den Zwangsspritzen hat das Bundesamt für Migration ein Problem: Denn im Gesetz steht, das eine «Zwangsmedikation» nur aus medizinischen Gründen oder um eine Selbst- oder Fremdgefährung zu verhindern durchgesetzt werden darf. In diesem Spannungsfeld hätten sich die Ärzte denn auch bewegt.

Das ist doch so Fremdgefährdung!!!!!!!!!!!!!!!!!! Also ist eine Spritzen legitim.

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Das Tragen von Burkas in Zügen und Bussen wird in der Schweiz nicht verboten. Der Ständerat hat am Montag eine Motion von Nationalrat Oskar Freysinger (SVP/VS) stillschweigend abgelehnt. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Quelle


Freysinger forderte ein Vermummungsverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie für den Gang vor Behörden. Auch an öffentlichen Veranstaltungen sollten “Vermummte” nicht teilnehmen dürfen – ob sie ihr Gesicht nun hinter einer Kapuze, einer Maske oder einem Ganzkörperschleier verstecken. Im Nationalrat hatte das Anliegen eine Mehrheit gefunden. Der Ständerat aber befand, ein Burka-Verbot sei überflüssig. Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE) erinnerte den Rat an eine Standesinitiative des Kantons Aargau mit ähnlichem Inhalt. Schon damals sei der Ständerat zum Schluss gekommen, dass ein Verbot nicht nötig sei. In der Schweiz trügen höchstens 100 bis 150 Frauen Burkas - vornehmlich Touristinnen, argumentierte Stöckli. Ausserdem wäre ein Verbot auf Bundesebene ein Eingriff in die kantonalen Kompetenzen. Die Kantone könnten selbst entscheiden, ob sie auf ihrem Boden Vermummungsverbote einführen wollten oder nicht. Ja sagte der Ständerat zu einem anderen umstrittenen Vorstoss aus dem Nationalrat: Vorläufig Aufgenommene mit F-Ausweis sollen nur noch in Ausnahmefällen Auslandreisen unternehmen dürfen. Der Rat stimmte einer Motion von Sylvia Flückiger (SVP/AG) mit 20 zu 17 Stimmen zu. Nun muss der Bundesrat eine entsprechende Regelung ausarbeiten. Flückiger hatte argumentiert, dass in seiner Heimat nicht an Leib und Leben gefährdet sein könne, wer dorthin zurückreise. Dies wurde auch im Ständerat als Argument vorgebracht: “Entweder ist jemand bedroht oder nicht”, sagte This Jenny (SVP/GL). Es gelte, Signale gegen Missbrauch zu setzen. Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich vergeblich gegen das Anliegen. Eine strikte Umsetzung würde die Flüchtlingskonvention verletzen, warnte sie. Im Vorstoss werde nämlich nicht zwischen vorläufig aufgenommenen Personen mit und ohne Flüchtlingseigenschaft unterschieden. Vorläufig Aufgenommene mit Flüchtlingseigenschaft dürften gemäss der Flüchtlingskonvention reisen – nur nicht in ihr Herkunftsland. Für die vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft ist laut Sommaruga ohnehin eine Änderung geplant. Sie sollen – wie früher – wieder spezifische Reisegründe nachweisen müssen. Eine entsprechende Verordnungsrevision soll bereits im Juni in Kraft treten.

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Wer sich in Uri um eine Einbürgerung bewirbt, muss die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen. Die neue Verordnung über die Eignungsvoraussetzungen für das Kantons- und Gemeindebürgerrecht tritt auf den 1. April in Kraft.Quelle


Die auf den 1. April in Kraft tretenden Bestimmungen präzisieren die Kriterien für die Einbürgerung von Ausländern im Kanton Uri, wie die Justizdirektion am Freitag mitteilte. Einbürgerungswillige Ausländer müssen neu einen staatskundlichen Test bestehen. Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (BWZ) führt im Auftrag der Jus-tizdirektion zwei Mal im Jahr den Test durch. Der vorgängige Besuch des Kurses «Politik und Gesellschaft», der zur Vorbereitung des Tests dient, ist hingegen fakultativ. Die gesuchstellende Person muss ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zur Verständigung mit Behörden sowie Mitbürgern besitzen. Bisher erfolgte die Beurteilung der Deutschkenntnisse von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Neu werden mündliche Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des «Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen» (GER) verlangt. Wer nicht offensichtlich ausreichende Deutschkenntnisse besitzt, muss den Sprachenstandnachweis eines telc-anerkannten Prüfungszentrums vorlegen.

 Wir sind der Ansicht, dass niemand einen Schweizer Pass erhalten sollte. Oder Fremde sich erst gar nicht einbürgern dürfen. Das verfälsche die Statistik der Schweizer Bürger. Ausser Kinder die in der Schweiz geboren sind, erhält niemand den begehrten Roten Pass.  Und auch nur dann, wen ein Elternteil ein Schweizer ist, natürlich der Vater.    

Bruderschaft 1291

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Nachricht: Einige Thalerinnen und Thaler sind besorgt über das Vorhaben von Bern und Solothurn, auf dem Hellchöpfli ein Asylzentrum einzurichten. Es gebe zuviele offene Fragen, sagen sie und gründen nun ein Komitee.Quelle

Die Kantone Bern und Solothurn planen auf dem Hellchöpfli auf unbestimmte Zeit ein Asylzentrum für vorerst 80 abgewiesene Asylbewerber. Die frühere Flab-Stellung soll zu diesem Zweck umgenutzt werden. Die Flab-Stellung steht zwar auf Berner Boden, ist aber nur über das Gebiet des Kantons Solothurn zugänglich. Die nächsten über eine öffentliche Strasse erreichbaren Gemeinden liegen im Thal. Die Information der Behörden zu diesem Vorhaben ist ungenügend», findet eine Gruppe von Thalerinnen und Thaler. Es gebe viele offene Fragen, welche die Bevölkerung im Thal direkt betreffen. So sei beispielsweise offen, wie die Behörden ein normales Leben in den Gemeinden im Thal gewährleisten wollen und welche Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergriffen werden sollen. Besorgte Bürgerinnen und Bürger aus Matzendorf und Laupersdorf haben deshalb am 8. Februar das Komitee «Besorgte Thalerinnen und Thaler» gegründet. Die Gruppierung verfolgt das Ziel, die verantwortlichen Stellen zu einer offenen und transparenten Information zum geplanten Projekt zu bewegen und die Mitwirkung der Bevölkerung im Thal sicher zu stellen. Das Komitee befürchtet, dass im Kanton Solothurn keine Informationsveranstaltung zu den geplanten Massnahmen durchgeführt werden. «Dies lässt befürchten, dass der Regierungsrat für die Bevölkerung im Thal keine Anhörung oder Mitwirkung vorsieht. Ein solches Vorgehen ist nach den Vorkommnissen in anderen Gemeinden zum Thema Asylzentrum schlicht inakzeptabel.», so die Medienmitteilung, die das Komitee am Donnerstagabend herausgab. Man wünsche eine offene und transparente Information für die Thaler Bevölkerung und hoffe auf ein offenes Ohr bei der Regierung. (zvg)

 

Volk steh auf, der Sturm bricht los    

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Die SVP lanciert die angekündigte Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung”. Mit der Initiative soll die eigenständige Steuerung über die Zuwanderung zurückgewonnen werden, nachdem die Schweiz die Kontrolle über die Zuwanderung verloren hat. Immer mehr Menschen strömen in unser Land, mit gravierenden Folgen für Volkswirtschaft und Gesellschaft. Hauptgründe für diese Entwicklung sind insbesondere die Einwanderung aus der EU, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen. Die Masseneinwanderung ist zu stoppen. Die Initiative der SVP schafft die Grundlagen dazu, indem der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens begrenzt werden soll.Quelle

Nachdem die SVP-Delegierten bereits Ende Mai 2011 den Grundsatzbeschluss zur Lancierung einer Volksinitiative gefällt haben, beginnt nun die Unterschriftensammlung im August. In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Die Zuwanderung erfolgt heute ungebremst. Diese problematische Situation wird verursacht durch die Einwanderung aus der EU, einen zu einfachen Familiennachzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegale Aufenthalter und erneut steigende Asylzahlen. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren, massiven Bevölkerungswachstum als Folge der Migration. Je nach Szenario könnten dann bis zu 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher.

Die SVP will mit ihrer Volksinitiative diese Masseneinwanderung stoppen und die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnen. Ein souveräner Staat muss selbst bestimmen können, in welcher Grössenordnung und in welcher Qualität die Zuwanderung erfolgen soll. Dies liegt auch im Interesse der Wirtschaft. Mit der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung” verlangt die SVP, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig steuern kann. Dies geschieht dadurch, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. Der Initiativtext hält entsprechend fest, dass alle Ausländerkategorien miteinbezogen werden, auch die Grenzgänger und der Asylbereich. In die Bundesverfassung soll auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Weiter hält die Initiative massgebende Kriterien zur Vergabe von Bewilligungen fest: Ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz muss vorliegen. Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren (können und wollen). Zudem ist eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen. Schliesslich ist auch dafür zu sorgen, dass die Ansprüche auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen sinnvoll beschränkt werden können.

 Die Hoffnungen und Erwartungen sind sehr Gross. Wir wollen in dieser Abstimmung mit einem Sieg in die Arena eintreten.   

Bruderschaft 1291

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Gölä provoziert mit rechten Parolen. SVP-Präsident Toni Brunner reagiert sofort – und will den Mundart-Rocker in den Nationalrat hieven. Dass sein politisches Herz rechts schlägt, daraus hat Büezer-Rocker Gölä nie ein Geheimnis gemacht. Schon 1998 dichtete er im Lied «Es isch e Brief cho» auf dem Debütalbum: «Dr chly Maa, dä suuge si uus, die det obe im Bundeshuus.» Quelle

Mittlerweile ist Gölä 42 – und die wilde Rockermähne ist einer Glatze gewichen. Doch an seiner Abneigung gegen «die da oben» hat sich nichts geändert. Im SonntagsBlick-Interview zieht er gegen die Politiker vom Leder: «Ich würde praktisch den gesamten Bundesrat auswechseln. Die Schweizer Politiker sind komplett unfähig.» Und dann poltert Gölä richtig los: «Man muss die masslose Einwanderung stoppen, sonst platzt das Land aus allen Nähten.» – «Burkas gehören nicht hierher. Wenn eine Schweizerin in ein islamisches Land reist, soll sie sich auch nicht oben ohne an den Strand legen.» – «Wenn jemand in mein Haus einbricht und meine Frau und Kinder angreift, dann habe ich das Recht, den zu erschiessen … Ein anständiger Bürger sollte auch eine Waffe zu Hause haben dürfen.» – «Unsere Gefängnisse gleichen Hotels … Bei schlimmen Verbrechen wie Kindsmissbrauch oder Mord bin ich auch für die Todesstrafe.» – «Die Jugend kennt keine Ehre mehr. Der Respekt vor einem Menschenleben ist verloren gegangen.»  Gölä nennt keine Partei beim Namen – aber es sind ziemlich genau die Evergreens der SVP, die er da zum Besten gibt. Das freut den Präsidenten der Rechtspartei: «Ich schlage vor: Gölä, komm in die Politik!», sagt Toni Brunner zu BLICK. Göläs Gedankengut überschneide sich in vielen Punkten mit der Politik der SVP. Dass Gölä noch nie wählen gegangen ist, macht ihn für Brunner so attraktiv. «Es gibt in der Schweiz viele, die wie er die Faust im Sack machen.» Als SVP-Mitglied könne Gölä die Missstände anpacken, die er beklage, unzufriedene Nichtwähler mobilisieren. «Wenn Gölä das will, würde ich mich gerne darum bemühen, dass er einen Platz auf einer SVP-Liste für die Nationalratswahlen bekommt», verspricht Brunner. Und träumt schon von einem neuen Wahlkampf-Hit: «Wir würden zusammen durchs Land ziehen und die Schweiz rocken: Er singt, und ich mache den Background.»

 Was für Worte von Gölä. Unser Nationalsänger bekennt FARBE. Wie weit er gehen würde ist jedoch fraglich. Doch diese Beiden Männer auf den Bildern sind doch in einiger Hinsicht wie Brüder oder eher Kameraden?   

Bruderschaft 1291

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Also zeige uns und der Welt, Deine Kommunikations- Bereitschaft und trete mit uns in die Arena der Politik,
Geschichte und den vergessenen Welten.

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Bundeshaus


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Geht es nach einem Ausschuss der SVP Kanton Luzern, sollen Asylsuchende in bewachten Containersiedlungen untergebracht werden. Zudem soll die Bevölkerung ein grösseres Mitspracherecht erhalten.Quelle


An der Delegiertenversammlung der SVP Kanton Luzern vom 2. Februar will ein Parteileitungs-Ausschuss die Lancierung einer Volksinitiative beantragen. Wie es in einer Mitteilung der Partei heisst, will die Initiative mit dem Namen «Asylunterkünfte vors Volk» die Volksmitsprache bei der Unterbringung von Asylsuchenden ausbauen. Im Initiativtext wird gefordert, dass bei der Unterbringung von mehr als 10 Asylsuchenden in einer Gemeinde die Zustimmung der betreffenden Bevölkerung zwingend nötig wird. Weiter fordert die Initiative, dass zur Unterbringung von Asylsuchenden vollständig bewachte Containersiedlungen ausserhalb von dicht besiedeltem Gemeindegebiet errichtet werden. Solche Siedlungen sollen von der Zustimmungspflicht ausgenommen werden. Zudem soll sich der Kanton Luzern aktiv in die Asylpolitik auf Bundesebene bezüglich der Senkung und schnellen Behandlung der Asylgesuche einbringen. Begründet wird die Initiative damit, dass eine Gemeinde selber am besten einschätzen könne, ob ein Asylzentrum an einem vorgesehenen Standort geeignet sei. Der Initiativtext soll bei der Sitzung des Parteileitungs-Ausschusses der SVP Kanton Luzern bei der Sitzung vom 19. Januar bereinigt werden.

 Diese Idee lässt sich hoffentlich auch realisieren. Oder ist das gegen die Menschenwürde? Ein großes bewachtes Asyllager, schürt das bei den Gutmenschen nicht das Gefühl von Lagern? Auf die Abstimmung sind wir gespannt. Jedoch die einzige Möglichkeit die Asylanten unter Kontrolle zu halten, bis eine Sauber Lösung kommt. 

Bruderschaft 1291 

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