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Archiv für die Kategorie ‘Abstimmung’


Viele Hotels in Tourismusorten sind darauf angewiesen, dass sie auch Wohnungen vermieten können. Nach einer Annahme der Zweitwohnungsinitiative wäre diese Finanzierungsform in Gefahr. Nun verstärken die Wirtschaftsverbände mehrerer Kantone den Abstimmungskampf.Quelle 


Die Wirtschaftsverbände der Tourismuskantone Graubünden, Wallis, Bern und Tessin fürchten die Folgen eines allfälligen Volks-Ja zur Zweitwohnungsinitiative. Sie argumentieren: Auch die Hotellerie wäre bei einer Annahme betroffen. Sorgen bereitet den Wirtschaftsvertretern die Folgen für Hotels, die auch Wohnungen an Touristen vermieten. «Diese absolut notwendige Finanzierungsmischform wäre in vielen Gemeinden nicht mehr möglich», sagte Marco Solari, Präsident von Ticino Turismo am Freitag vor den Medien in Bern. Problematisch sei auch, dass der Initiativtext keine Bestimmungen enthält, welche die Umwandlung von Hotels in Zweitwohnungen regeln, sagte Marco Ettisberger, Sekretär von Handelskammer und Industrieverband Graubünden. «Bei der Planung von Hotels wird auch berücksichtigt, ob es später in Zweitwohnungen umgewandelt werden kann.» Wäre dies nicht mehr möglich, bestünde die Gefahr, dass das Rating bei Kreditvergaben gesenkt werde. Noch schlimmer wäre es für die Hotels, wenn die Banken wegen des Wertverlusts eine Kapitalrückführung fordern würden.

Initiative «unterschätzt»
Die Wirtschaftsverbände sehen offenbar Handlungsbedarf im Abstimmungskampf zur Zweitwohnungsinitiative. «Wir haben die Initiative tatsächlich unterschätzt», sagte Ettisberger. Von den gebildeten Komitees sei bis jetzt nicht die «erwartete Aktivität gekommen». Das Volksbegehren des Umweltschützers Franz Weber will den Anteil der Zweitwohnungen pro Gemeinde auf 20 Prozent beschränken. Bei der jüngsten SRG-Umfrage votierten 61 Prozent der Befragten für eine Annahme, nur 27 Prozent waren dagegen. Die Zweitwohnungsinitiative kommt am 11. März zur Volksabstimmung.

Wir Unterstützen diese initiative

Bruderschaft 1291

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Die SVP lanciert die angekündigte Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung”. Mit der Initiative soll die eigenständige Steuerung über die Zuwanderung zurückgewonnen werden, nachdem die Schweiz die Kontrolle über die Zuwanderung verloren hat. Immer mehr Menschen strömen in unser Land, mit gravierenden Folgen für Volkswirtschaft und Gesellschaft. Hauptgründe für diese Entwicklung sind insbesondere die Einwanderung aus der EU, die offenen Grenzen und verschleppte Probleme im Asylwesen. Die Masseneinwanderung ist zu stoppen. Die Initiative der SVP schafft die Grundlagen dazu, indem der Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente für alle Bewilligungen des Ausländerrechts unter Einbezug des Asylwesens begrenzt werden soll.Quelle

Nachdem die SVP-Delegierten bereits Ende Mai 2011 den Grundsatzbeschluss zur Lancierung einer Volksinitiative gefällt haben, beginnt nun die Unterschriftensammlung im August. In den letzten vier Jahren sind offiziell über 330’000 Personen mehr in die Schweiz ein- als ausgewandert. Die Zuwanderung erfolgt heute ungebremst. Diese problematische Situation wird verursacht durch die Einwanderung aus der EU, einen zu einfachen Familiennachzug aus Drittstaaten, zahlreiche illegale Aufenthalter und erneut steigende Asylzahlen. Das Bundesamt für Statistik rechnet bis zum Jahr 2035 mit einem weiteren, massiven Bevölkerungswachstum als Folge der Migration. Je nach Szenario könnten dann bis zu 10 Millionen Menschen in der Schweiz leben. Die Folgen der ungebremsten Zuwanderung auf Wirtschaft, Mieten, Bodenpreise, Raumplanung, Infrastrukturen, Schulen, Arbeitslosigkeit, Gesundheitswesen und Sozialwerke werden immer offensichtlicher.

Die SVP will mit ihrer Volksinitiative diese Masseneinwanderung stoppen und die Steuerbarkeit über die Zuwanderung zurückgewinnen. Ein souveräner Staat muss selbst bestimmen können, in welcher Grössenordnung und in welcher Qualität die Zuwanderung erfolgen soll. Dies liegt auch im Interesse der Wirtschaft. Mit der Volksinitiative „gegen Masseneinwanderung” verlangt die SVP, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern wieder eigenständig steuern kann. Dies geschieht dadurch, dass die Schweiz jährlich Höchstzahlen und Kontingente für die Aufenthaltsbewilligungen bestimmt. Dabei ist sicherzustellen, dass es keine Umgehungsmöglichkeiten gibt. Der Initiativtext hält entsprechend fest, dass alle Ausländerkategorien miteinbezogen werden, auch die Grenzgänger und der Asylbereich. In die Bundesverfassung soll auch der Grundsatz festgeschrieben werden, dass Einwanderung insbesondere dann möglich ist, wenn sie den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorranges für Schweizerinnen und Schweizer bei der Arbeitssuche dient. Weiter hält die Initiative massgebende Kriterien zur Vergabe von Bewilligungen fest: Ein Stellenangebot eines Arbeitgebers aus der Schweiz muss vorliegen. Es sollen nur Leute einwandern und in der Schweiz bleiben dürfen, die sich auch wirklich integrieren (können und wollen). Zudem ist eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage als Bedingung festzulegen. Schliesslich ist auch dafür zu sorgen, dass die Ansprüche auf dauerhaften Aufenthalt, auf Familiennachzug und auf Sozialleistungen sinnvoll beschränkt werden können.

 Die Hoffnungen und Erwartungen sind sehr Gross. Wir wollen in dieser Abstimmung mit einem Sieg in die Arena eintreten.   

Bruderschaft 1291

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Also zeige uns und der Welt, Deine Kommunikations- Bereitschaft und trete mit uns in die Arena der Politik,
Geschichte und den vergessenen Welten.

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Die Mehrheit der Schweizer Stimmberechtigten möchte offenbar nicht sechs Wochen Ferien pro Jahr. Gemäss einer Umfrage von gfs.bern im Auftrag der SRG stimmen nur 39 Prozent der Initiative mit diesem Anliegen zu. Besser kommt Franz Webers Volksinitiative gegen den Zweitwohnungsbau an.Quelle

 

Wäre letzte Woche abgestimmt worden, hatten 61 Prozent der Befragten dem Volksbegehren „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“ zugestimmt, 27 Prozent waren dagegen. Der grösste Teil der Befragten ist der Meinung, dass Zweitwohnungen die Immobilienpreise in die Höhe treiben, die einheimische Bevölkerung verdrängen und die Landschaft zersiedeln. Die Politikwissenschaftler von gfs.bern warnen die Befürworter jedoch vor Euphorie: Das Schicksal der Initiative hänge vom weiteren Verlauf der Kampagne ab, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Initiativen könnten zu Beginn auf viel Sympathie stossen, würden bis zum Abstimmungstermin aber oft an Unterstützung verlieren. Umgekehrt könnte die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ der Gewerkschaft Travail.Suisse noch aufholen. Derzeit stimmen ihr erst 39 Prozent der Befragten zu, 55 Prozent lehnen sie ab. Überwiegende Zustimmung findet das Volksbegehren nur links der Mitte. Zur Wiedereinführung der Buchpreisbindung sind die Meinungen geteilt: 48 Prozent sind dafür, 39 Prozent dagegen, und 13 Prozent sind noch unentschlossen. In der Deutschschweiz liegen Befürworter und Gegner derzeit fast gleichauf. Bei der Bauspar-Initiative und bei der Neuregelung der Geldspiele ist die Meinungsbildung noch nicht weit fortgeschritten. Dies ist laut gfs.bern unter anderem an der hohen Zahl von Unentschlossenen abzulesen. Bei der Bauspar-Initiative konnten sich 23 Prozent nicht festlegen. Insgesamt 54 Prozent äusserten sich positiv zur Initiative, 22 Prozent sind dagegen. Bei der Neuregelung der Geldspiele zugunsten gemeinnütziger Zwecke lag der Anteil der Unentschlossenen bei 24 Prozent. Insgesamt wollen 55 Prozent zustimmen, 21 Prozent lehnten die Vorlage ab. Gross ist das Interesse an den Abstimmungen vom 11. März nicht: Nur 39 Prozent der 1208 befragten Stimmberechtigten gaben an, daran teilnehmen zu wollen. Die repräsentative Umfrage im Auftrag der SRG SSR idée suisse wurde vom Forschungsinstitut gfs.bern zwischen dem 23. und 28. Januar in allen Landesteilen durchgeführt.

 

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Wir fordern in der nächsten Legislatur richtige Eidgenossen in den Bundesrat. Wir habe es satt, das uns  anderen Staaten immer auf der Nase herumtanzen. Wir wollen und verlange das der Bundesrat sich mit erhobenem Haupt  der Ausland Politik widmet. Genug von der Kricherei und der schleimigen Aussenpolitik, die unsere Schweiz international immer und immer wider bloss stellt. Wir brauchen eine stärkere Gangart als das was uns bisher gezeigt wurde. Wir sind kein grosses Land, jedoch ein unabhängiger Rechtsstaat keine Bananenrepublik.  Schluss mit  heuchlerischen Diplomatie. Wir liessen uns auch im 2 Weltkrieg nicht alles vorschreiben, wie und was wir zu tun und lassen haben. Doch der verbale Kampfgeist ist einigen unsere Politiker abhanden gekommen. Wenn sie Predigen und lügen wollen sollen sie in die Kirche, dort braucht es keine Wahrheit man muss nur daran glauben. Eine absolute Protestnote an die zurzeit laufende Politik in unserem Land. Wir verstehen die Liberale Haltung einiger unserer Politiker nicht. Die Probleme kann man auch zu Tode schweigen, immer schön artig. Alle anderen Staaten lassen das nicht mit sich manchen, kein Ton, nichts wird  gesagt. Unternehmen kann die Schweiz nichts, doch rhetorisch sicher.  Auch die ganze Ausländer und Asyl Politik der Linken und Gutmenschen ist sofort zu stoppen. Jetzt ist es soweit!!!

 MKG

Burderschaft 1291

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Willkommen auf dem Blog

Schweizer Eidgenossen 1291

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Die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee reicht ihre Initiative ein
Das Bündnis rund um die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee hat am Donnerstag eine Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht eingereicht. Das Massenheer sei ein Relikt aus dem Kalten Krieg.Quelle

 

Die Initiative zur Abschaffung der Wehrpflicht, die am Donnerstag von der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) eingereicht wurde, trägt rund 107’000 gültige Unterschriften. Dies gaben die Initianten vor den Bundeshausmedien bekannt. Die meisten europäischen Länder kennen die Wehrpflicht nicht mehr. Gemäss dem von der GSoA angeführten Bündnis entspricht die Pflicht zum Dienst am Vaterland den heutigen Herausforderungen nicht mehr. Nicht von der Initiative tangiert wird der Verfassungsgrundsatz, wonach die Schweiz eine Armee unterhält. Wird das Volksbegehren angenommen, würde die Armee zu einer freiwilligen Milizarmee. Begründet wird das Begehren mit der Tatsache, das s lediglich 30 Prozent der wehrpflichtigen Männer ihre Dienstpflicht auch bis ans Ende erfüllen. Damit sei von Wehrgerechtigkeit keine Rede mehr. Seit der Abschaffung der Gewissensprüfung vor eineinhalb Jahren meldeten sich zudem immer mehr junge Männer zum Zivildienst. Diese Möglichkeit eines sinnvollen Dienstes steht gemäss den Initianten den Frauen «ungerechterweise» nicht offen. Die Initiative schaffe die Möglichkeit eines freiwilligen Zivildienstes für alle. Die Initiative wird neben dem Bündnis auch von der SP und den Grünen unterstützt.

 Wenn die GSAO und der Rest von den Linken Politiker garantieren kann, dass wie genügen Soldaten stellen können, kann man darüber reden. Doch so eine Tradition auszuheben ist erst der Anfang. Später komme das Waffenverbot nochmals auf den Tisch. Die Nationalhymne ändern die Schweizer Flagge umgestalten usw. 

Bruderschaft 1291

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Nationalrat will Ungültigkeit bei Verstössen gegen Verfassung oder Menschenrechte.Quelle


Der Bund soll Volksinitiativen vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen. Der Nationalrat hat einem Vorstoss aus dem Ständerat zugestimmt. Er möchte auch neue Regeln dafür, wann Initiativen für ungültig erklärt werden können. Es kommt immer wieder vor, dass Volksinitiativen wie jene zur Verwahrung oder zur Ausschaffung das Völkerrecht tangieren oder Grundrechten widersprechen. Nun soll es neue Regeln geben für diese Fälle. Der Bundesrat hatte in einem Bericht verschiedene Möglichkeiten vorgeschlagen. Einer davon haben nun beide Räte zugestimmt: Sie beauftragen den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten.

Initianten können selbst entscheiden
Die Bundesverwaltung soll vor Beginn der Unterschriftensammlung eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Diese materielle Vorprüfung des Bundes soll unverbindlich sein. Die Initianten könnten selbst entscheiden, ob sie ihren Initiativtext anpassen wollen oder nicht.

Warnhinweis auf Unterschriftenbögen
Besteht die Initiative die Vorprüfung nicht, müsste aber auf den Unterschriftenbögen ein «Warnhinweis» angebracht werden, dass die Initiative möglicherweise mit dem Völkerrecht in Konflikt steht. Die SVP stellte sich vehement gegen diese Neuerung, die in ihren Augen eine Schwächung der Volksrechte darstellt. Nur SVP dagegen Die SVP, deren Initiativen Anlass für die geplante Änderung waren, blieb mit dieser Ansicht aber allein. Der Rat stimmte der Motion mit 103 zu 55 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu. Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, von einer Schwächung der Volksrechte könne nicht die Rede sein. Der Warnhinweis sei bloss eine Entscheidhilfe für die Stimmbürger. Die Kompetenz von National- und Ständerat, über die Gültigkeit zu entscheiden, bleibe unangetastet. Andreas Gross (sp., Zürich) hatte sich im Namen der vorberatenden Kommission für eine Änderung ausgesprochen. Wenn das Parlament nichts mache, diskreditiere es sowohl die Idee der Menschenrechte als auch jene der direkten Demokratie, da es immer wieder Probleme mit der Umsetzung angenommener Initiativen gebe. Ebenfalls Ja sagte der Nationalrat zu einer Motion aus seinen eigenen Reihen, über die der Ständerat noch nicht befunden hat. Stimmt der Ständerat ebenfalls zu, kann der Bundesrat einen weiteren seiner Vorschläge umsetzen. Demnach soll der Katalog der materiellen Gründe erweitert werden, aus denen eine Initiative für ungültig erklärt werden kann. Heute kann das Parlament eine Initiative nur für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht – etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei.Nach dem Willen des Nationalrates sollen künftig auch solche Initiativen für ungültig erklärt werden, die im Widerspruch zum Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung und zum Kerngehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Der Bundesrat hatte nur den Kerngehalt der verfassungsrechtlichen Grundrechte vorgeschlagen. Darunter fallen beispielsweise Zwangsheirat, Todesstrafe oder der erzwungene Beitritt zu einer religiösen Gemeinschaft. Eine Initiative zur Einführung der Todesstrafe müsste damit für ungültig erklärt werden. Nach wie vor für gültig erklärt würde dagegen die Minarett-Initiative. Diese tangiert zwar mit der Religionsfreiheit ein Grundrecht, nicht aber dessen Kerngehalt. SVP-Vertreter monierten, dies sei eine gefährliche Erweiterung, da unklar sei, was mit «Kerngehalt» gemeint sei. Justizministerin Simonetta Sommaruga widersprach. Es handle sich um einen etablierten Rechtsbegriff. Im Übrigen stellte Sommaruga fest, dass auch die Umsetzung beider vom Nationalrat befürworteter Massnahmen nicht vollständig verhindern würde, dass es zu Konflikten zwischen Volksinitiativen und Grundrechten käme. Dies sei eine Konsequenz der grossen Bedeutung, welche die Schweiz den Volksrechten beimesse. «Das ist auch gut so», sagte die Justizministerin.

 Der Warnhinweis ist zwingen erforderlich (leider), da die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung keine Ahnung hat, was alles Völkerrechtlich verboten ist oder nicht. Was auf keinen Fall geschehen darf, das gewisse Initiativen erst gar nicht zugelassen werden. Auch wen sie noch so verwerflich sind.  

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