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Schweizer Eidgenossen 1291

Denn was immer auf Erden besteht, besteht aus Ehre und Treue. Wer heuet die alte Pflicht, verrät auch Morgen die Neue.

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Meine Interessen


Hallo Blog leser

Meine Interessen liegen in  nationaler und globaler Politik. Geschichte und vergessene Themen.  Das Ziel meiner Blog Seite, PowerPoint und Filme besteht darin, die Welt Wachrütteln,   aufzuklären und Fakten ans Tageslicht zu bringen. Natürlich interpretiere ich meine Persönliche  Meinung.
( Die Fakten sind jedoch nachweisbar). Nicht das mich die betroffenen Personen Interessieren,  oder ich mir Gedanken mache über deren Schicksal nein, die Emotionen überlasse ich den anderen. Für mich steht die Information im Vordergrund.  Meine Recherchen basieren immer auf Sachlichen Grundlagen.  Was  die Leser danach von meinen implizierten Texten halten spielt mir keine Rolle. Ich bin über jeden Dialog dankbar, mag er noch so verworren sein. Ich Beantworte und Respektiere
jede Sachliche Konversation. Zensuren sind mir ein Fremdwort (ausser einzelne Wörter).  Bei mir ist jeder Kommentar Willkommen und wird sofort veröffentlicht.  Also zeige mir und der Welt, Deine Kommunikations- Bereitschaft und trete mit mir in die Arena der Politik,
Geschichte und den vergessenen Welten.

PS: Falls Du ein Thema oder ein Dialoge nicht öffentlich Diskutieren möchtest, oder fragen zu meiner Person hast,
steht Dir mein Kontakt Formular zu Verfügung. 

 Wichtig; selbstverständlich sind  auch  UNSERE Politischen Ansichten,  Meinungen und Ideologien vertreten.

Bruderschaft 1291

Unsere Leitspruch: 

Wir Eidgenossen haben niemals behauptet, dass wir Vertreter eines demokratischen Standpunktes seien, sondern wir haben offen erklärt, dass wir uns demokratischen Mittel nur bedienen, um die Macht zu gewinnen, und dass wir nach der Machtergreifung unsere Gegner alle Mittel rücksichtslos versagen werden, die man uns in Zeiten der Opposition zubilligt.

……………………

  Recht:

 Die Inhalte unserer Seite wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Haftungshinweis: Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme wir keine Haftung für die Inhalte externer Links und Kommentare. Für den Inhalt  verlinkter Seiten und Kommentaren, sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Wir haben auf unserer Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt.
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    Meinungsfreiheit: Die Meinungsfreiheit ist das in einer Demokratie gewährleistete subjektive Recht auf freie Rede, Äußerung und (öffentliche) Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. Leider ist es nicht immer Garantiert, es wirklich zu tun. Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in einer Verfassung als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre; das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Auch bei Sachlichen Diskussionen und Argumentationen ist die Zensur in gewissen Medien leider immer noch an der Tagesordnung. Egal ob war oder nicht war, sofern es keine Beleidigungen einzelner Personen Z.B. „Herr Müller ist ein Schweinehund“ sind, sollte jede art von Äusserungen zugelassen sein. Egal ob Religions Zugehörigkeit oder endliches. Ich übe diese recht jeden Tag aus und halte auch andere Personen an das gleiche zu tun. Ich Decke nicht mein Mund zu beim diskutieren.

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    Freedom of speech in the United States is protected by the First Amendment to the United States Constitution and by many state constitutions and state and federal laws, with the exception of obscenity, defamation, incitement to riot, and fighting words Criticism of the government and advocacy of unpopular ideas that people may find distasteful or against public policy, such as racism, sexism, and other hate speech are almost always permitted. There are exceptions to these general protections, including the Miller test for obscenity, child pornography laws, speech that incites imminent lawless action, and regulation of commercial speech such as advertising. Within these limited areas, other limitations on free speech balance rights to free speech and other rights, such as rights for authors and inventors over their works and discoveries (copyright and patent), protection from imminent or potential violence against particular persons (restrictions on fighting words), or the use of untruths to harm others (slander). Distinctions are often made between speech and other acts which may have symbolic significance The team behind WordPress.com strongly believes in freedom of speech. Our service is designed to let internet users freely express any ideas and opinions without us censoring or endorsing them. We think this has led to many great blogs being published on WordPress.com. However, you may also find the occasional blog that offends you.
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  • Bundesverfassung 1848

  • Ein Querschnitt unserer Bundesverfassung 1848

    Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft.
    vom 12. September 1848.

    Art. 1. Die durch gegenwärtigen Bund vereinigten Völkerschaften der zwei und zwanzig souveränen Kantone,
    als: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden (ob und nid dem Wald), Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn,
    Basel (Stadt und Land), Schaffhausen, Appenzell (beider Rhoden), St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau,
    Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg und Genf bilden in ihrer Gesammtheit die schweizerische Eidgenossenschaft.

    Art. 2. Der Bund hat zum Zwek: Behauptung der Unabhängigkeit des Vaterlandes gegen Außen, Handhabung
    von Ruhe und Ordnung im Innern, Schuz der Freiheit und der Rechte der Eidgenossen und Beförderung ihrer
    gemeinsamen Wohlfahrt.

    Art. 3. Die Kantone sind souverän, soweit ihre Souveränität nicht durch die Bundesverfassung beschränkt ist, und üben als solche alle Rechte aus, welche nicht der Bundesgewalt übertragen sind.

    Art. 4. Alle Schweizer sind vor dem Geseze gleich. Es gibt in der Schweiz keine Unterthanenverhältnisse, keine Vorrechte des Orts, der Geburt, der Familien oder Personen.
    Artikels 3, ihre Verfassungen, die Freiheit, die Rechte des Volkes und die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger gleich den Rechten und Befugnissen, welche das Volk den Behörden übertragen hat.

    Art. 6. Die Kantone sind verpflichtet, für ihre Verfassungen die Gewährleistung nachzusuchen.
    Keinem Schweizer, der einer der christlichen Konfessionen angehört, kann die Niederlassung in irgend
    einem Kanton verweigert werden.

    Art. 41. Der Bund gewährleistet allen Schweizern, welche einer der christlichen Konfessionen angehören, das Recht der freien Niederlassung im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft, nach folgenden nähern Bestimmungen.

    Art. 44. Die freie Ausübung des Gottesdienstes ist den anerkannten christlichen Konfessionen im ganzen Umfange der Eidgenossenschaft gewährleistet.

    Art. 48. Sämmtliche Kantone sind verpflichtet, alle Schweizerbürger christlicher Konfession in der Gesezgebung sowohl als im gerichtlichen Verfahren den Bürgern des
    eigenen Kantons gleich zu halten.

    Den Kantonen, sowie dem Bunde, bleibt vorbehalten, für Handhabung der öffentlichen Ordnung und des Friedens unter den Konfessionen die geeigneten Maßnahmen zu treffen.

    Art. 57. Dem Bunde steht das Recht zu, Fremde, welche die innere oder äußere Sicherheit der Eidgenossenschaft gefährden, aus dem schweizerischen Gebiete wegzuweisen.

    Es ist wichtig, die Markierten stellen genauer zu studieren. Wir beziehen uns in der Debatte um die Religionsfreiheit, auf unsere Bundesverfassung von 1848. Steht da irgendetwas von Muslimen? Es steht immer Christliche Konfession !!!!!!!!

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