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Archiv für 14. Januar 2012


Wir fordern in der nächsten Legislatur richtige Eidgenossen in den Bundesrat. Wir habe es satt, das uns  anderen Staaten immer auf der Nase herumtanzen. Wir wollen und verlange das der Bundesrat sich mit erhobenem Haupt  der Ausland Politik widmet. Genug von der Kricherei und der schleimigen Aussenpolitik, die unsere Schweiz international immer und immer wider bloss stellt. Wir brauchen eine stärkere Gangart als das was uns bisher gezeigt wurde. Wir sind kein grosses Land, jedoch ein unabhängiger Rechtsstaat keine Bananenrepublik.  Schluss mit  heuchlerischen Diplomatie. Wir liessen uns auch im 2 Weltkrieg nicht alles vorschreiben, wie und was wir zu tun und lassen haben. Doch der verbale Kampfgeist ist einigen unsere Politiker abhanden gekommen. Wenn sie Predigen und lügen wollen sollen sie in die Kirche, dort braucht es keine Wahrheit man muss nur daran glauben. Eine absolute Protestnote an die zurzeit laufende Politik in unserem Land. Wir verstehen die Liberale Haltung einiger unserer Politiker nicht. Die Probleme kann man auch zu Tode schweigen, immer schön artig. Alle anderen Staaten lassen das nicht mit sich manchen, kein Ton, nichts wird  gesagt. Unternehmen kann die Schweiz nichts, doch rhetorisch sicher.  Auch die ganze Ausländer und Asyl Politik der Linken und Gutmenschen ist sofort zu stoppen. Jetzt ist es soweit!!!

 MKG

Burderschaft 1291

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Ständeratskommission will härteres Regime bei Gültigkeitserklärung Bei der Frage nach der Gültigkeit von Volksinitiativen soll künftig ein strengeres Regime gelten. Nach dem Nationalrat hat sich die vorberatende Ständeratskommission für eine Ausweitung der Gründe ausgesprochen, die zu einer Ungültigkeitserklärung führen können.Quelle

Volksinitiativen wie jene zur Einführung der Todesstrafe sollen künftig für ungültig erklärt werden können. Nach dem Nationalrat hat sich auch die vorberatende Ständeratskommission für strengere Regeln ausgesprochen. Die Frage war in der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK) allerdings umstritten: Die Kommission stimmte der Motion aus dem Nationalrat mit Stichentscheid des Präsidenten zu, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Heute kann das Parlament eine Initiative nur für ungültig erklären, wenn sie zwingendem Völkerrecht widerspricht – etwa dem Verbot von Folter, Völkermord oder Sklaverei. Stimmt der Ständerat zu, können künftig auch jene Initiativen für ungültig erklärt werden, die im Widerspruch zum Kerngehalt der Grundrechte der Bundesverfassung und zum Kerngehalt der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen. Ein Volksbegehren wie die – inzwischen zurückgezogene – Initiative zur Einführung der Todesstrafe müsste damit für ungültig erklärt werden. Nach wie vor für gültig erklärt würde dagegen die Minarettinitiative. Diese tangiert zwar mit der Religionsfreiheit ein Grundrecht, nicht aber dessen Kerngehalt. In der Ständeratskommission vertraten die Befürworter die Ansicht, dass es neue Regeln brauche, da die Zahl der Volksinitiativen zunehme, welche Grundrechte tangierten. Es sei unbefriedigend, dass diese Initiativen dem Volk unterbreitet würden, dann aber nicht vollumfänglich umgesetzt werden könnten. Die Gegner sehen im neuen Gültigkeits-Kriterium eine Einschränkung der Volksrechte. Sie bezweifeln zudem dessen Wirksamkeit. Auch mit dem neuen Kriterium hätten die Volksinitiativen, die in den letzten Jahren in einem Spannungsfeld zu Grundrechten standen, nicht für ungültig erklärt werden können, geben sie zu bedenken. Bereits beschlossen haben National- und Ständerat, dass der Bund Volksinitiativen künftig vor Beginn der Unterschriftensammlung inhaltlich vorprüfen soll. Sie beauftragten den Bundesrat, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten. Die Bundesverwaltung soll demnach vor Beginn der Unterschriftensammlung eine Einschätzung darüber abgeben, ob eine Initiative mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Besteht die Initiative die Vorprüfung nicht, soll auf den Unterschriftenbögen ein «Warnhinweis» angebracht werden, dass die Initiative möglicherweise mit dem Völkerrecht in Konflikt steht. Die SVP stellte sich vehement gegen diese Neuerung.

Das Beispiel mit der Todsstrafe ist das einzige Krasse. Der Mündige Bürger muss selber entscheiden könne was er für zulässig erachtet oder nicht.Wir lassen nur gelten, das im Vorfeld informiert wird ob es gegen die Menschenrechte verstösst, oder bei einer annahmen nicht eingehalten werden kann (Todesstrafe).  Eine Initiative aber trotzdem in allen belangen durchgeführt werden kann, somit hat der Schweizer Bürger ein Recht seien Meinung kund zu tun.  

Burderschaft 1291

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Gegen die Volksinitiative «6 Wochen Ferien für alle» hat sich ein breit abgestütztes Komitee gebildet. Vertreter von bürgerlichen Parteien, Economiesuisse und Arbeitgebern warnen vor Mehrarbeit, der Abwanderung von Arbeitsplätzen und einer Schwächung von Gewerbebetrieben.Quelle

 Die Gegner der Initiative «6 Wochen Ferien für alle» befürchten bei einer Annahme eine Schwächung der KMU und eine Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland. Das Volksbegehren führe zudem nicht zu einer Abnahme, sondern vielmehr zu einer Zunahme der Arbeitslast für die Arbeitnehmenden.

Logischerweise wird die Arbeit nicht weniger, sondern mehr

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Der 30-jährige Mann, der vor einem Pub in Ruswil zusammengeschlagen wurde, soll selbst tätlich geworden sein. Jetzt habe er ein Verfahren am Hals, sagt der Anwalt der Wirtin.Quelle


In der Nacht auf den 24. Dezember wurde ein 30-jähriger Mann vor dem Ruswiler «Fire Pub» brutal zusammengeschlagen. Er erlitt dabei schwere Kopfverletzungen. Die Wirtin des Pubs habe die Schläger möglicherweise selbst gerufen, berichteten Zeugen. Es sei nicht das erste Mal, dass die Wirtin Biker gerufen haben soll, wenn es Probleme gegeben habe im Pub (wir berichteten am Donnerstag). Jetzt redet erstmals der Anwalt der Pub-Wirtin – und erzählt eine etwas andere Version der Vorfälle als der niedergeschlagene Mann. Gemäss dem Anwalt der Wirtin hat sich der 30-Jährige vorher im Pub ziemlich danebenbenommen. So sehr, dass nun ein Strafverfahren gegen ihn laufe wegen Diebstahl und Körperverletzung. «Ihm wird vorgeworfen, im ‹Fire Pub› eine Flasche Tequila gestohlen und dann die Wirtin am Hals gepackt, massivst gewürgt und dabei verletzt zu haben.» Dies würden mehrere Zeugen bestätigen, schreibt der Anwalt.

 Doch das vor dem Pup ist Selbstjustiz und kann nicht als Notwehr gelten. Was drin passiert sein soll, war nicht Rechtens. Wir lehnen Gewalt gegen Leib und leben strikte ab.Ausser in Notwehr unmittelbar bei  einer Auseinandersetzung.  

Bruderschaft 1291 

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Die Gemeinden sind nach dem Entscheid des Kantons Aargau unter Druck geraten. 1472 Asylsuchende wurden dem Kanton Aargau vom Bund zugewiesen, doch niemand will sie aufnehmen. Das Problem kann wohl nur mit einer Aufnahmepflicht gelöst werden.Quelle

 

Sie feiern, sie tanzen und fahren hupend mit einem Traktorkorso durch das Dorf. Die Bettwiler freuen sich über das für das 560-Seelen-Dorf positive Gutachten des Kantons Aargau und haben damit vorerst erfolgreich gegen eine Asylunterkunft gekämpft. Das Problem einer Unterbringung der zahlreichen Asylsuchenden ist damit aber nicht gelöst – im Gegenteil. Der Druck ist dadurch auf alle 219 Aargauer Gemeinden umso mehr gestiegen: «Die Asylbewerber kommen nach wie vor in den Kanton Aargau. Es werden uns pro Monat bis zu 180 Personen zugewiesen. Und sie brauchen alle ein Dach über dem Kopf», sagt Regierungsrätin Susanne Hochuli. Dem Aargau wurde im letzten Jahr 1472 Asylsuchende zugewiesen. Der Kanton Aargau hat nach dem Bescheid des Rechtsdienstes über das Gutachten umgehend mit der Vereinigung der Aargauer Gemeindeammänner eine paritätische Kommission einberufen, die sich nun schnellstmöglich um eine kurzfristige wie auch langfristige Lösung kümmert. Der «Fall Bettwil» dürfte gewisse kantonale Konsequenzen haben: Der Regierungsrat will das Sozialhilfe- und Präventionsgesetz (SPG) so anpassen, dass es den Gemeinden zukünftig nicht mehr möglich ist, eine Ersatzabgabe zu leisten, wenn sie keine Asylsuchenden aufnehmen wollen. «Das muss man so prüfen und anpassen, dass alle Gemeinden ihrer Pflicht nachkommen werden», bestätigt Hochuli. Auch für Renate Gautschy, die Präsidentin der Vereinigung und Gemeindeammann von Gontenschwil, ist klar: «Das Problem ist wohl nur so lösbar, dass man das Gesetz anpasst. Dennoch ist unser Ziel, die Gemeinden nicht dazu verpflichten zu müssen. Um dies aber zu erreichen, braucht es eine gewisse Solidarität der Gemeinden», sagt sie. Der Bund hält nach wie vor an Bettwil und den zentralen Bundesunterkünften fest. «Der Vorteil dieser Unterkünfte ist, dass man einen schnelleren Entscheid zur Rückführung der Asylsuchenden herbeiführen kann», sagt Michael Glauser, Sprecher des Bundesamts für Migration.

Gemeinden dürfen nicht verpflichtet werden Asylanten aufzunehmen. Wir alle sind Bettwiler! Leider sind es so viele die ein Dach benötigen (leider) das ein anderer Kanton nun in den Sauren Apfel beissen muss.

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Der Nationalrat hatte sich im September für ein Burkaverbot im öffentlichen Verkehr, vor Behörden und bei Kundgebungen ausgesprochen. Davon hält die Ständeratskommission nichts. Der Entscheid fiel deutlich aus.Quelle

 

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK) will nichts wissen von einem Burkaverbot. Sie empfiehlt ihrem Rat, eine Motion des Walliser SVP-Nationalrats Oskar Freysinger.Das ParlamentOskar Freysinger
SVP, VS auf Merkliste Details abzulehnen. Die SPK hat am Freitag gleich mehrere Vorstösse zu Ausländerthemen behandelt.  Der Nationalrat hatte Freysingers Motion im September deutlich gutgeheissen. Das Vermummungsverbot würde für Musliminnen ebenso gelten wie für Demonstranten. Schleier, Burkas und andere Verhüllungen wären im öffentlichen Verkehr, vor Behörden sowie bei Kundgebungen verboten. Ausnahmen wären für Feste wie die Fasnacht vorgesehen. Freysinger hatte in der grossen Kammer gesagt, er wolle keinen Religionskrieg anzetteln. Bürger müssten aber gegenüber den Behörden und im ÖV identifizierbar sein. Die SPK hat sich mit 7 zu 3 Stimmen gegen den Vorstoss ausgesprochen. Unterstützt hat eine knappe Kommissionsmehrheit dafür eine Motion von Nationalrätin Sylvia Flückiger-BäniDas ParlamentSylvia Flückiger-Bäni
SVP, AG auf MerklisteDetails (SVP/AG). Sie will vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen mit Status F Auslandreisen verbieten und die vorläufige Aufnahme sofort aufheben, falls jemand unbewilligt oder unter falschen Angaben reist. Das eidg. Justiz- und Polizeidepartement hat ebenfalls am Freitag eine striktere Regelung der Reisegründe für diese Personengruppe in die Anhörung geschickt. Der Bund will das Reisen allerdings nicht ganz verbieten, sondern lediglich einschränken. Sehr deutlich stellt sich die Kommission hinter FDP-Nationalrat Philipp Müller. Das ParlamentPhilipp Müller FDP, AG auf MerklisteDetails (AG). Er fordert in einer Motion, dass Personen mit Treffern in der Eurodac-Datenbank – also Menschen, die bereits in einem anderen europäischen Staat erfasst wurden – gar nicht erst auf die Kantone verteilt werden. Sie sollen künftig in den Bundeszentren bleiben, bis ein Entscheid zum weiteren Verfahren vorliegt. Auch der Nationalrat hatte diese Motion angenommen. Einen weiteren Vorstoss von Müller lehnt die SPK ab. Müller will, dass anerkannte Flüchtlinge eine Niederlassungsbewilligung erst nach zehn Jahren und nicht wie bisher nach fünf erhalten. Die SPK hat sich mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen diese Änderung ausgesprochen. Entscheiden wird der Ständerat. Ebenfalls abgelehnt hat die Kommission eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Alfred HeerDas ParlamentAlfred Heer SVP, ZHauf MerklisteDetails (SVP/ZH). Heer verlangt, dass Ausländern, die mit einem Landesverweis oder einer Einreisesperre belegt sind, für Familienbesuche in der Schweiz keine Bewilligung erteilt werden darf. Die nationalrätliche Schwesterkommission hatte das Anliegen unterstützt. Die SPK des Ständerats sieht jedoch keinen Handlungsbedarf auf Gesetzesebene, sondern ortet lediglich Probleme beim Vollzug des geltenden Rechts. Deshalb hat sie die Initiative mit 6 zu 5 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Sie will den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, den möglichen Missbrauch der Bewilligungen abzuklären und Massnahmen zu prüfen. Zugestimmt hat die Kommission weiter einer Motion der CVP-Fraktion. Sie verlangt unter anderem, dass die Haftkosten im Asylbereich den Kantonen vollumfänglich abgegolten werden. Und der Vollzug der Strafe im Herkunftsland soll gefördert werden.

 Währen im Ständerat mehr von der SVP zu gegen, hätte die Motion durchaus eine sehr reelle Chance gehabt, doch dem ist leider nicht so. Zu viele Linke sitzen in der Kommission.  

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Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat am Donnerstag vorübergehend seine Hilfsprogramme für die hungernde Bevölkerung in Somalia eingestellt. Betroffen sind 1,1 Millionen Menschen.Quelle

 

Das Hilfsprogramm des Internationalen Komitees (IKRK) vom Roten Kreuz unterbricht wegen mangelnder Kooperation der somalischen Behörden die Hilfslieferungen. Dies teilte die Organisation am Donnerstag mit. Die örtlichen Behörden verhinderten seit Mitte Dezember, dass Lebensmittel und Saatgut 240’000 Menschen in der Mitte und dem Süden des Landes erreichten, sagte der Leiter der Somalia-Delegation des IKRK, Patrick Vial. Laut Beobachtern wird die Region von Rebellen der islamistischen Organisation Shabab kontrolliert, die bereits zahlreichen Hilfsorganisation die Arbeit in dem Gebiet verboten hat.

Ja dann schaut mal wo das Essen bleibt. Wir werden in Somalia in 100 Jahren noch Essen verteilen. Es wird sich nicht ändern. Hände auf halten, der Westen hilft.   

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